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Aktuelles Urteil

Energieversorger müssen sich an Preisgarantie halten

Stromzähler
Energieunternehmen müssen sich an ihre Preisgarantien halten und dürfen die Preise für Gas und Strom nicht einfach erhöhen Foto: iStock / Torsten Asmus
Katharina Regenthal
Redakteurin

15. September 2022, 10:52 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Die Kosten für Strom und Gas steigen immer weiter an. Versorger versuchen nun, die höheren Beschaffungspreise an ihre Kunden weiterzugeben. So einfach geht das aber nicht, hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

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Deutschland steckt mitten in der Energiekrise. Viele Verbraucher befürchten hohe Nachzahlungen mit der nächsten Nebenkostenabrechnung – einige haben schon jetzt mit Preiserhöhungen zu kämpfen. Zulässig ist das aber nicht in allen Fällen. Gibt es im Vertrag eine Preisgarantie, kann der Versorger nicht einfach die Preise erhöhen, so lautet ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Zuvor hatte die Verbraucherzentrale NRW einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht.

Versorger bleiben an Preisgarantien gebunden

Das Unternehmen ExtraEnergie hatte seinen Kunden Preiserhöhungen angekündigt. Es wollte die gestiegenen Beschaffungskosten für Strom und Gas auf die Verbraucher umlegen. Auch, wenn diese in ihrem Vertrag eine Preisgarantie hatten. Laut Verbraucherzentrale NRW sind Preisänderungen bei einem solchen Festpreis mit eingeschränkter Preisgarantie aber nur dann möglich, wenn Steuern, Abgaben oder Umlagen gestiegen sind. Nicht aber, wie vom Unternehmen geplant, wegen steigender Kosten für die Beschaffung von Energie.

Auch interessant: Was man sich jetzt auf die nächste Heizperiode vorbereiten kann

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Genau aus diesem Grund reichte die Verbraucherzentrale NRW einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Düsseldorf ein. Dieses gab dem Antrag statt. Im Urteil hieß es, das Unternehmen dürfe die gestiegenen Beschaffungskosten für Strom und Gas nicht auf seine Kunden umlegen, wenn Verträge die Preisgarantie enthalten, die eben solche Erhöhungen verbieten. Gestiegene Beschaffungskosten durch Krieg oder ähnliches sind also kein Grund für eine Preiserhöhung. Der Versorger kann gegen die Entscheidung noch Widerspruch einlegen.

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Was Verbraucher jetzt tun sollten

Betroffenen Kunden empfiehlt die Verbraucherzentrale sowohl der Preiserhöhung als auch der AGB-Änderung zu widersprechen und die Weiterbelieferung zu den vereinbarten Konditionen zu fordern. Dazu stellt sie einen entsprechenden Musterbrief bereit.

Grundsätzlich wird allen Verbrauchern empfohlen, die Zählerstände abzulesen und bei der kommenden Rechnung genau zu prüfen, ob der Anbieter die vertraglich vereinbarten Preise eingehalten hat.

Übrigens: Bei einer Preisänderung handelt es sich auch um eine Vertragsänderung. In den meisten Fällen haben Verbraucher dann auch ein Sonderkündigungsrecht.

Was ist eine Preisgarantie?
Ist in einem Vertrag eine Preisgarantie enthalten, bedeutet das, dass die Energiepreise von Strom und Gas vom Versorger für einen festgelegten Zeitraum nicht erhöht werden. Die Preisgarantie bietet Kunden Stabilität bei den Preisen und schützt sie vor möglichen Schwankungen.  

Themen Strom
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