28. Juni 2022, 6:18 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Durch steigende Energiepreise gerieten einige Billiganbieter im vergangenen Winter unter Druck und kündigten Tausende Verträge. Viele Kunden mussten daraufhin teure Neu-Verträge abschließen. Davor sollen Verbraucher künftig besser geschützt sein.
Die Politik möchte Verbraucher künftig besser vor einem plötzlichen Versorgungsstopp ihrer Energieanbieter schützen. Energieversorger, die ihre Verträge mit Haushaltskunden beenden wollen, müssen diese künftig mindestens drei Monate im Voraus informieren. Auch die Bundesnetzagentur muss innerhalb dieses Zeitraums Bescheid wissen. Das beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Koalition und der Union. Linke und AfD stimmten dagegen.
Früherer Ausstieg nur bei Insolvenz der Energieversorger
Dem neuen Gesetz zufolge soll ein früherer Ausstieg aus Verträgen nur noch dann möglich sein, wenn ein Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. Zudem soll künftig die Aufsicht der Bundesnetzagentur gestärkt werden.
Die Neuregelung ist eine Reaktion auf Entwicklungen im vergangenen Winter als einige Billiganbieter in Turbulenzen geraten waren und Tausende Verträge gekündigt hatten. Diese Verbraucher fielen dann in die sogenannte Ersatzversorgung beim Grundversorger der jeweiligen Kommune. Sie mussten aber nach Darstellung der Verbraucherzentralen oft deutlich mehr zahlen.
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Besserer Schutz für Energie-Verbraucher
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lobte die Änderungen. „Damit werden Haushaltskunden künftig besser vor fragwürdigen Energie-Discountern und ihren unseriösen Geschäftspraktiken geschützt“, erklärte VKU-Chef Ingbert Liebing.
Neben den Neuerungen für Verbraucher beschlossen die Abgeordneten auch Regelungen, die den Ausbau erneuerbarer Energien und der Stromnetze vorantreiben sollen – unter anderem dadurch, dass bürokratische Hürden wegfallen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte vor allem, dass dem Ausbau von Stromnetzen und Wasserstoffleitungen künftig „ein überragendes öffentliches Interesse“ eingeräumt werde. Die BDEW-Vorsitzende Kerstin Andrae mahnte aber an, diese bislang befristete Regelung über 2025 hinaus gelten zu lassen. Das sei für den erfolgreichen Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland wichtig.