4. April 2023, 10:54 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Das vergangene Jahr war für viele Verbraucher in Deutschland geprägt von hohen Strom- und Heizkosten. Hinzu kam die Inflation. Jetzt gibt es eine nachträgliche Entlastung für diejenigen, die nicht bereits von der Gaspreisbremse profitiert haben, da sie andere Brennstoffe verwenden.
Strom- und Gaspreisbremse sind inzwischen bei den Nutzern angekommen. Jetzt haben sich Bund und Länder verständigt und auf die Details für die sogenannten Härtefallhilfen geeinigt. Rückwirkend für 2022 soll die Entlastung für weitere Heizkosten kommen, beispielsweise für Heizöl- und Pelletkunden. Doch wie viel steht wem zu? Und vor allem, wann?
Wer profitiert von den Entlastungen bei den Heizkosten?
Die rückwirkende finanzielle Entlastung richtet sich an private Haushalte, die mit Brennstoffen wie Heizöl, Kohle, Koks, Pellets, Flüssiggas, Holzbriketts, Scheitholz oder Holzhackschnitzeln heizen, erklärt Amelie Vogler, Expertin für Energie der Verbraucherzentrale NRW. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat nun die finalen Bedingungen öffentlich gemacht.
Bis zu 1,8 Milliarden Euro stellt der Bund für die Härtefallregelung über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Mit den Zuschüssen möchte man Mehrkosten abfedern, „die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen“, heißt es vom Bundeswirtschaftsministerium. Nicht die jeweiligen Kosten für die Beschaffung sind entscheidend, sondern die Kosten im Vergleich zum Durchschnittswert aus 2021, dem sogenannten Referenzpreis.
Dieser liegt laut BMWK für:
- Heizöl bei 71 Cent/Liter
- Flüssiggas bei 57 Cent/Liter
- Holzpellets bei 24 Cent / Kilogramm
- Holzhackschnitzel 11 Cent / Kilogramm
- Holzbriketts bei 28 Cent / Kilogramm
- Scheitholz bei 85 Euro / Raummeter
- Kohle/Koks bei 36 Cent / Kilogramm
Für die Umsetzung und Auszahlung ist das jeweilige Bundesland verantwortlich.
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Bis zu 2000 Euro pro Haushalt Jetzt Entlastungen für Heizkosten beantragen
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Wie viel bekommen Verbraucher erstattet?
Damit man überhaupt etwas von seinen Kosten erstattet bekommt, sind die Rechnungen wichtig. Man sollte Belege aus dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2023 vorzeigen können. Der maximale Zuschuss pro Haushalt liegt bei 2000 Euro. Die Verbraucherzentrale hat auf ihrer Internetseite einen Rechner zur Verfügung gestellt, mit dem sich ermitteln lässt, wie viel man bei einer Rückerstattung zu erwarten hätte.
Bei diesem Rechner muss man lediglich eingeben, welchen Brennstoff man verwendet, wie viel man im letzten Jahr gekauft und was man dafür bezahlt hat. „Die Anwendung rechnet dann auf der Grundlage der nun festgelegten Referenzwerte automatisch aus, ob ein Anspruch für eine Erstattung besteht und wie hoch diese mutmaßlich ausfallen wird. Der Rechner funktioniert in jedem Browser und ohne Angabe weiterer Daten“, erklärt Vogler.