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Urteil

Wucherpreise bei Ersatzversorgung mit Strom unzulässig

Strom Ersatzversorgung
Fallen Verbraucher in die Ersatzversorgung, dürfen die Anbieter keine Wucherpreise verlangen Foto: Getty Images
dpa

8. März 2022, 5:33 Uhr | Lesezeit: 1 Minute

Der Billiganbieter kündigt, der Grundversorger übernimmt: Dieses Schicksal hat zuletzt viele Stromkunden ereilt. Und oft war das Erstaunen über die teure Ersatzversorgung groß. Doch das ist unlauter.

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Wer von seinem Energieversorger nicht mehr mit Strom bedient werden kann, wird häufig übergangsweise von einem regionalen Anbieter notversorgt. So mancher Anbieter lässt sich die Ersatzversorgung mit Strom teuer bezahlen. Nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt ist das unzulässig.

Ersatzversorgung beim Strom teurer als Grundversorgung

In einem Eilentscheid hat das Gericht (Az.: 03-06 O 6/22) einem Grundversorger untersagt, unterschiedliche Preise für Bestandskunden in der Grundversorgung und Neukunden in der Ersatzversorgung aufzurufen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Für die Ersatzversorgung hatte der Anbieter einen wesentlich höheren Preis aufgerufen als für die Grundversorgung.

Passend dazu: Was Verbraucher tun können, wenn der Stromanbieter nicht mehr liefert

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Zuletzt waren viele Verbraucherinnen und Verbraucher genau auf diese teure Ersatzversorgung angewiesen, als Billigstromlieferanten aufgrund der gestiegenen Strompreise reihenweise ihren Kundinnen und Kunden kündigten. Zum Teil musste über Nacht der Grundversorger einspringen, der den zusätzlichen Strom auf dem überhitzten Markt dazu kaufen musste.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen nun, ihren Energieverbrauch in der Ersatzversorgung genau zu notieren, um im Ernstfall Schadensersatz fordern zu können.

Themen Strom

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