23. Februar 2023, 5:31 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Fledermäuse sind zwar nicht immer gern gesehen, aber im Grunde handelt es sich um harmlose Tiere. Allerdings können ihre Hinterlassenschaften – auch Guano genannt – zu Ärger führen. So etwa in einem aktuellen Fall, der sogar vor Gericht landete.
Fledermäuse sind faszinierende Tiere, sie stehen sogar unter Schutz. Aber als Mitbewohner können sie durchaus lästig sein. Bis zu 50 Fledermausköttel täglich will eine Familie im bayerischen Andechs auf der Terrasse ihrer Mietwohnung gezählt haben. Per Zivilklage vor dem Amtsgericht Starnberg verlangte sie bauliche Maßnahmen gegen den Fledermauskot und zudem Mietminderung. Wie entschied sich das Gericht?
Mietminderung wegen Fledermauskot – so urteilte das Gericht
Auch wenn sie mitunter Dreck hinterlassen, ein Grund für eine Mietminderung sind Fledermäuse nicht. So entschied das Amtsgericht Starnberg. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Begründung: Die Begegnung mit landesüblichen Tierarten – und damit auch mit ihren Exkrementen – sei in einer ländlichen Wohnlage hinzunehmen. Eine messbare Minderung der Wohnqualität könne nur eintreten, wenn in Folge von baulichen Gegebenheiten die störenden Tiere erheblich vermehrt aufträten ober im Bereich des Mietobjekts gezüchtet würden. Dies sei aber hier nicht der Fall. Zeugenvernehmungen hätten die Beeinträchtigung von täglich bis zu 50 Fledermausköttel nicht bestätigt.
Passend dazu: Fledermaus in der Wohnung – was ist zu tun?
Garten-Tipp Was bringt Dünger aus Fledermausguano?
Urteil Verdecktes Kellerfenster rechtfertigt keine Mietminderung
Anwalt klärt über Urteil auf Sind Laufenten in einem Gemeinschaftsgarten erlaubt?
Fledermäuse stehen unter Artenschutz
Eine Fledermausexpertin kam zu dem Ergebnis, dass über der Terrasse keine Wochenstube mit einer großen Fledermauspopulation wohnte, da sie nur einzelne Exemplare sichtete. Das Quartier zu verschließen sei nicht ohne Weiteres zulässig, da Fledermäuse unter Artenschutz stehen.
Auch mit Blick auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung für die beiden minderjährigen Kinder kam das Gericht zu keiner Entscheidung zugunsten der Kläger. Hier sei keine konkrete Gefahr benannt worden, die aus dem Kontakt mit den Exkrementen resultieren sollte. Aber: Das letzte Wort ist in dem Streit aber noch nicht gesprochen – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.