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Sanierung

Förder-Reform in Kraft – was das für Eigentümer bedeutet

Reformstufe für Förderung
Wer seine Immobilie energetisch saniert, kann mit Zuschüssen vom Staat rechnen Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

16. August 2022, 5:27 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Für die Gebäudemodernisierung gibt es künftig weniger Geld vom Staat. Das dürfte die eine oder andere Planung nachhaltig beeinflussen. Was Eigentümerinnen und Eigentümer beachten sollten, erfahren Sie hier.

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Am 15. August trat die zweite Stufe der Förder-Reform für die energetische Gebäudesanierung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Eigentümerinnen und Eigentümer etwa für den Heizungstausch oder die nachträgliche Wärmedämmung selbst tiefer in die Tasche greifen. Die Zuschüsse sinken für fast alle Maßnahmen um fünf bis zehn Prozentpunkte, manche entfallen ganz. Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wo finde ich Infos über die Förderung für meine geplante Sanierung?

  • Wer unsicher ist, mit welchen Möglichkeiten er für die Modernisierung seiner Immobilie nach der zweiten Förder-Reformstufe noch rechnen kann, kann sich unter anderem kostenfrei an die Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden. Die nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Alternativ beraten die Fachleute auch online oder per Telefon.
  • Bei der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft CO2-online gibt es zudem einen Fördermittel-Check. Wer dort Daten zu seiner Immobilie und den Sanierungsvorhaben eingibt, bekommt verschiedene Förderprogramme vorgeschlagen, die in Betracht kommen.
  • Wer noch nicht weiß, welche Sanierungsmaßnahmen überhaupt infrage kommen, kann sich von einem sogenannten Energieeffizienz-Experten beraten lassen. Berater finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de. Die Auskunft kann Kosten verursachen, aber auch hier winken bis zu 50 Prozent Förderung.
  • Für eine einfache Ersteinschätzung kann man auch den Modernisierungs-Check von CO2-online nutzen.

Dazu passend: Habeck fordert Heizungs-Check – was auf Eigentümer zukommen könnte

Wo muss ich den Antrag für die Fördermittel stellen?

Wer einzelne Modernisierungsmaßnahmen plant – etwa den Heizungsaustausch oder sie Sanierung der Gebäudehülle – muss die Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle(Bafa) beantragen.

Wer das komplette Gebäude sanieren möchte, erhält seine Förderung in Form eines zinsverbilligten Darlehens und eines Tilgungszuschusses von der KfW. Den Antrag dafür stelle man aber nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem anderen Kreditinstitut seiner Wahl, sagt Martin Brandis von der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Dieses leitet den Antrag dann weiter an die KfW.

Passend dazu: In sechs Schritten zum energetisch sanierten Haus

Wann muss ich den Antrag stellen?

«Auf jeden Fall bevor Sie mit der Maßnahme beginnen», sagt Brandis. Denn das ist eine Fördervoraussetzung. Wer vor Antragstellung mit der Sanierung beginnt, verspielt die Zuschüsse.

Idealerweise stellt man den Antrag daher, wenn die Planungen für die Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen sind und verschiedene Angebote dafür vorliegen. «Denn die Fördersummen sind ja abhängig vom Betrag der Maßnahme», sagt Verbraucherschützer Brandis. Wer nur schätzt und die Kosten dadurch zu niedrig angibt, hat am Ende Pech und schöpft nicht den Maximalbetrag aus.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Laut Martin Brandis ist mit zwei Monaten oder mehr Wartezeit zu rechnen, bis der Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt oder abgelehnt ist. Aber: Die Wartezeit verzögert das Vorhaben nicht.

Direkt nach der Antragstellung könnten Bauherren Brandis zufolge den Auftrag an das gewünschte Bauunternehmen vergeben und mit der Sanierung beginnen. «Das ist nicht förderschädlich», sagt er.

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Wann kann ich nach Bewilligung mit dem Geld rechnen?

Bafa-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen sind erst nach Abschluss der Bauarbeiten zu erwarten. Und selbst dann könne es noch einige Wochen dauern, sagt Brandis.

Denn eine wichtige Voraussetzung für die Zuwendung ist, dass die Sanierung technisch den geforderten Kriterien entspricht. Dafür muss ein sogenannter Verwendungsnachweis geführt werden – unter Beteiligung des Energieeffizienz-Experten oder des ausführenden Fachunternehmens.

Brandis rät Eigentümerinnen und Eigentümern, die ihre Sanierungsmaßnahmen mittels Kredit finanzieren, daher die Zuschüsse nicht schon bei der Aufnahme des Darlehens einzurechnen. Besser sei es, den Gesamtbetrag aufzunehmen, um beim Bezahlen der Handwerkerrechnungen nicht in Schwierigkeiten zu geraten. Clever ist es dann aber, entsprechende Sondertilgungen mit dem Kreditgeber zu vereinbaren, damit der Zuschuss direkt in die Abzahlung einfließen kann.

mit Material der dpa

Themen Immobilien
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