26. Juli 2023, 10:51 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
In diesem Jahr werden rund 20.000 Solaranlagen in Deutschland 20 Jahre alt. Damit gehen einige Änderungen einher. Was Betreiber von alten PV-Anlagen jetzt wissen sollten.
Im Jahr 2023 erreichen etwa 20.000 Photovoltaik-Anlagen in Deutschland ein Alter von 20 Jahren und fallen somit aus der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Ab dem Jahresende erhalten die Betreiber von alten Solaranlagen zwar die Möglichkeit, den erzeugten Strom weiterhin einzuspeisen, müssen sich aber auf eine geringere Förderung einstellen.
Warum läuft die Förderung von alten Solaranlagen aus?
Zu Beginn der 2000er-Jahre waren Solaranlagen noch wesentlich teurer und auch weniger beliebt als heute. Um den Ausbau von Solarenergie zu fördern, beschloss die Bundesregierung daher, Solarstrom von privaten Hausdächern zu unterstützen. Im Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) wurde eine feste Vergütung für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde festgelegt. In den Jahren 2003 und 2004 lag die Vergütung größtenteils noch bei rund 50 Cent pro Kilowattstunde. Deshalb installierten zahlreiche Haushalte Photovoltaik-Anlagen, die ihren erzeugten Strom ausschließlich ins öffentliche Stromnetz einspeisten.
Allerdings war diese Förderung zeitlich begrenzt. Gesetzlich wurde festgelegt, dass die Förderung für 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage gewährt wird. Das bedeutet, dass allein in diesem Jahr rund 20.000 Solaranlagen die lukrative Einspeisevergütung verlieren.
Wie lange darf man die alte Anlage noch betreiben?
Die alten Solaranlagen dürfen noch weiter laufen, dazu wurde bereits 2020 eine Anschlussregelung entworfen. Demnach dürfen Betreiber von Solaranlagen, die älter als 20 Jahre sind, noch bis 2027 ins Stromnetz einspeisen. Die Einspeisevergütung ist allerdings wesentlich geringer – sie beträgt maximal 10 Cent pro Kilowattstunde. Zum Vergleich: Vor 20 Jahren betrug die Vergütung noch 45,7 Cent.
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Was können Betreiber von alten Anlagen jetzt tun?
Den Betreibern von Altanlagen bietet sich nun eine neue Option, wie die Experten der Stiftung Warentest informieren. Erstmalig haben sie die Option, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen oder über Direktvermarktung auf dem Markt anzubieten.
- Volleinspeisung: Aufgrund der Anschlussregelung haben Betreiber von alten Anlagen die Möglichkeit, Ihren Strom bis zum Jahr 2027 weiter einzuspeisen. Dafür bekommen sie eine Vergütung von 10 Cent pro Kilowattstunde, ohne dass weitere Schritte erforderlich sind. Eine Volleinspeisung stellt dabei die unkomplizierteste Option dar.
- Teileinspeisung: Besitzer von Anlagen, die bisher ausschließlich in das Stromnetz eingespeist haben, haben die Möglichkeit, auf eine Teileinspeisung umzustellen. Das bedeutet, dass der erzeugte Solarstrom auch im Gebäude selbst genutzt werden kann. Bei neuen PV-Anlagen ist diese Teileinspeisung aufgrund der geringen Einspeisevergütung bereits üblich. Die Umstellung der Anlage sollte von einem Elektriker durchgeführt werden.
- Eigennutzung: Es besteht auch die Möglichkeit, die Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen, um die eigenen Stromkosten zu senken. Allerdings ist diese Umstellung mit etwas Investitionen und Bürokratie verbunden.
myHOMEBOOK-Verbraucher-Tipp
„Betreiber von alten Solaranlagen sollten von ihrem Fachbetrieb prüfen lassen, wie leistungsfähig die Anlage noch ist. Immerhin hat sich die Technik stetig weiterentwickelt. Die Experten kennen sich mit der jeweiligen Technik am besten aus und können Empfehlungen über den Weiterbetrieb aussprechen. Allerdings sollte man den Check zeitig beantragen, denn es kann dauern, bis ein Termin zustande kommt. Die Kosten dafür belaufen sich auf 200 bis 300 Euro.“