Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
News

Mehr Förderung für energieeffiziente Gebäude ab 2021

Ab 2021 mehr Förderungen für energieeffizente Gebäude
Wer ein Gebäude ganz oder teilweise sanieren will, kann unter Umständen 2021 von mehr Förderung profitieren Foto: Getty Images
myHOMEBOOK Logo
myHOMEBOOK Redaktion

23. Dezember 2020, 4:12 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Im Jahr 2021 gibt es einige Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Was bedeutet dies für Eigentümer? Und welche Maßnahmen treten wann in Kraft?

Artikel teilen

Wer im kommenden Jahr mit dem Gedanken spielt, ein neues Haus zu bauen oder ein bestehendes grundlegend zu renovieren, sollte ein effizientes Gebäude in Betracht ziehen. Denn ab 1. Januar 2021 gilt ein neues Programm zur Förderung für energieeffiziente Gebäude (BEG). Zunächst verändert sich dadurch die Förderung für energetische Einzelmaßnahmen, wie das Informationsprogramm Zukunft Altbau mitteilt. Aber was genau bedeutet das konkret? Eine Übersicht.

Förderungen für energieeffiziente Gebäude und Gesamtsanierungen

Zusätzlich zu den Förderungen für energieeffiziente Gebäude tritt ab 1. Juli 2021 die zweite Stufe in Kraft. Dann ist zusätzlich die neue Förderung für Gesamtsanierungen abrufbar. Wenn Eigentümer einen geförderten individuellen Sanierungsfahrplan umsetzen, erhalten sie dafür fünf Prozentpunkten mehr Fördergelder. Wer zudem erneuerbare Energien nach der Sanierung nutzt, kann als Bonus weitere fünf Prozentpunkte mehr bekommen. Zudem wird die Planung und Baubegleitung eines Fachmanns künftig gefördert und kann in den Teilprogrammen direkt mitbeantragt werden.

Auch interessant: Neuer Dämmstoff speichert Wärme zehnmal mehr als Beton

Mehr zum Thema

Was bedeutet das für die Kosten?

Bei der EE-Effizienzhausklasse erhöhen sich zudem die förderfähigen Kosten auf maximal 150000 Euro pro Wohneinheit. Damit steigen sie im Jahr 2021 um 30000 Euro, denn zuvor handelte es sich um maximal 120000 Euro.

Auch interessant: Was ist ein Fertighaus zum Mitbauen?

Neue Kreditvariante ab Juli 2021

Das neue Programm integriert nach Angaben von Zukunft Altbau zehn KfW- und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-) Förderprogramme entweder ganz oder teilweise. Neben dem Zuschuss gibt es ab 1. Juli 2021 zudem eine neue Kreditvariante. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten laut Informationsprogramm die alten Regeln der Förderbank KfW.

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.