22. Juni 2022, 17:51 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Es ist soweit: Aufgrund der angespannten Lage auf dem Gasmarkt hat die Regierung die zweite Eskalationsstufe des Notfallplans ausgerufen. Verbraucherschützer warnten im Vorfeld, dass nun die Gaspreise in die Höhe schießen könnten.
Bundeswirtschaftsminister Habeck spricht von einer „Gaskrise“, in der sich Deutschland aktuell befindet. Und das spüren letztlich natürlich auch die Verbraucher. In einer Pressekonferenz nannte Habeck die nächste Stufe im Gas-Notfallplan „erforderlich“. Denn die Versorgungslage sei akut gefährdet. „Gas ist von nun an ein knappes Gut. Die Preise sind jetzt schon hoch, und wir müssen uns auf weitere Anstiege gefasst machen“, warnte Habeck.
Was bedeutet die Alarmstufe?
„Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, aber die Lage ist angespannt“, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Der Notfallplan hat drei Stufen: Die jetzt ausgerufene Alarmstufe ist die zweite. Die dritte wäre die Notfallstufe.
Laut dem Plan liegt bei der Alarmstufe eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen.
Notfallplan beim Gas – Haushalte sollen Verbrauch reduzieren
Der Wirtschaftsminister appellierte an die Privathaushalte, im Rahmen des Notfallplans sparsam mit Gas umzugehen. Außerdem wandte er sich an die Industrie und öffentliche Einrichtungen. Er warnte im Rahmen der Pressekonferenz auch vor einer „trügerischen Sicherheit“, da im Sommer in den Haushalten nicht geheizt werden müsse. „Aber der Winter wird ja kommen“, sagt Habeck – Haushalte sollten sich jetzt schon darauf vorbereiten.
Verbraucherschützer warnten im Vorfeld
Verbraucherschützer zeigten sich vorab besorgt über den Gas-Notfallplan. Sie halten unter bestimmten Umständen einen weiteren erheblichen Anstieg der Gaspreise für Endverbraucher für möglich. Grund sei das Energiesicherungsgesetz, sagte der Energieexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Thomas Engelke.
Energieversorger können Gaspreise vorerst nicht erhöhen
Versorgungsunternehmen sollen noch keine Möglichkeit erhalten, ihre Gaspreise nach dem Energiesicherungsgesetz zu erhöhen. Zwei Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein: Zum einen müssen Alarmstufe oder Notfallstufe ausgerufen worden sein. Zum anderen muss die Bundesnetzagentur auf dieser Grundlage eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland“ festgestellt haben. Diese Feststellung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst dann dürfen die Unternehmen die Preise auf ein „angemessenes Niveau“ erhöhen.
Habeck erklärte am Donnerstag: „Die Preise sind jetzt schon hoch, und wir müssen uns auf weitere Anstiege gefasst machen.“ Das werde sich auf die Industrieproduktion auswirken und für viele Verbraucher eine große Last werden. „Es ist ein externer Schock.“ Er warf Russlands Präsident Wladimir Putin einen „ökonomischen Angriff“ vor.
Was sieht der Notfallplan Gas vor?
Der Notfallplan Gas regelt das Vorgehen in Deutschland, wenn sich die Versorgungslage stark zu verschlechtern droht – oder wenn dies der Fall ist. Es gibt drei Stufen. Private Haushalte, aber auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die Feuerwehr und die Polizei sind in der dritten und höchsten Stufe, dem Notfall, besonders geschützt. Das bedeutet, ihre Versorgung soll auch durch Eingriffe des Staates in den Markt sichergestellt werden.
Die drei Stufen sind die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Bei der von der Bundesregierung bereits ausgerufenen Frühwarnstufe wurden Vorbereitungen getroffen. In dieser Phase hat etwa die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde erarbeitet, nach welchen Kriterien sie bei einer Notlage das knapp gewordene Gas verteilen kann.
Es folgt die Alarmstufe, die das Bundeswirtschaftsministerium nun ausrief. Laut Plan liegt in diesem Fall „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt – der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen“. Auslöser der jetzigen Ausrufung war, dass der russische Staatskonzern Gazprom die Lieferungen über die Ostseepipeline Nord Stream deutlich gedrosselt hat. Durch die Pipeline fließen nur noch knapp 40 Prozent der Maximalkapazität.
Notfallstufe erst bei verschlechterter Versorgungslage
Auf die Alarmstufe folgt die Notfallstufe: Es liegt dann eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor“. Maßnahmen des Markts reichen dann nicht aus, um die Gasnachfrage zu decken.
Die Folge des Notfalls ist, dass der Staat einschreiten muss – um insbesondere die Versorgung der „geschützten Kunden“ sicherzustellen: das sind private Haushalte, aber auch Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur Pflege und Betreuung behinderter Menschen sowie etwa Feuerwehr, Polizei und Bundeswehr.
Zu Maßnahmen im Notfall zählen dann etwa Anordnungen zur Abschaltung von Industriekunden oder an End- und Großverbraucher, den Verbrauch zu verringern. Eine feste Abschaltreihenfolge in Bezug auf einzelne Großverbraucher oder Branchen gibt es nicht, wohl aber Kriterien, an denen sich die Bundesnetzagentur orientiert. Dies sind etwa die Dringlichkeit der Maßnahme, die Größe des Unternehmens, die Vorlaufzeiten für ein Herunterfahren oder die erwarteten volks- und betriebswirtschaftlichen Schäden.
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mit Material der dpa