12. Januar 2023, 10:53 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Die Gaspreisbremse ist mittlerweile eine beschlossene Sache – darüber dürften sich Millionen Mieter in Deutschland freuen. Schließlich bedeutet dies eine Entlastung in Zeiten der Energiekrise, zumindest ist es so geplant. Aber was bedeutet das nun konkret für die Nebenkosten? myHOMEBOOK hat nachgefragt.
Mit der eingeführten Gaspreisbremse sollen auch die Nebenkosten für die Mieter in Deutschland gedeckelt werden – so zumindest das Ziel der Politik. Zudem soll die Bremse ein Anreiz zum Energiesparen sein. Sie tritt im März in Kraft und greift dann rückwirkend ab Januar 2023.
Übersicht
Gaspreisbremse – wie viel Entlastung ist bei den Nebenkosten drin?
Die Haushalte in Deutschland sollen natürlich auch von der Gaspreisbremse profitieren – egal ob Mieter oder Eigentümer. Für 80 Prozent des bisherigen Gasverbrauchs wird dann ein garantierter Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde angesetzt. Doch sinken mit der Gaspreisbremse auch automatisch die Nebenkosten für Mieter?
„Grundsätzlich bedeutet die Gaspreisbremse langfristig eine Entlastung für die Mieter“, erklärt Anja Franz vom Münchner Mieterverein auf myHOMEBOOK-Anfrage. Das bedeutet: „Mieter müssen im Jahr 2024 nicht mit derart hohen Nachzahlungen für die Heiz- und Warmwasserkosten aus 2023 rechnen, wie das nun für die Abrechnung 2022 zu erwarten ist.“
Können Mieter die gestiegenen Nebenkosten eigenständig senken?
Diese Frage stellen sich vermutlich einige Mieter im Hinblick auf die Nebenkostenabrechnungen. Doch können die Mieter nun selbst aktiv werden und die mitunter erhöhten Abschlagszahlungen an ihre Vermieter wieder senken? „Gesetzlich ist dies nicht geregelt“, erklärt Mietrechts-Expertin Franz aus München. „Grundsätzlich kann der Mieter die Vorauszahlungen nur dann senken, wenn sich aus der letzten Abrechnung ein Guthaben ergeben hat.“ Vergleichbar kann der Vermieter auch nur erhöhen, wenn sich eine Nachzahlung ergeben hat.
„Wenn allerdings wirklich damit zu rechnen ist, dass die bisherigen Vorauszahlungen aufgrund der Gaspreisbremse ausreichen, könnte ich mir vorstellen und es wäre wünschenswert, dass eine Reduktion möglich ist“, fügt Franz an. Aber: „Eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es dazu aber nicht, sodass das wirklich nur eine Vermutung ist.“
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Müssen Mieter jetzt aktiv werden?
„Der Vermieter wird sicher nicht selbstständig die Vorauszahlungen reduzieren“, sagt die Mietrechts-Expertin. „Insofern sollten die Mieter sich an ihren Vermieter wenden und ihm mitteilen, dass aufgrund der überschaubaren Gaspreise ja nun nicht mit so hohen Nachzahlungen zu rechnen ist, sodass die Erhöhung der Vorauszahlungen auch nicht notwendig ist.“ Ob der Vermieter dann auch entsprechend reagiert, liegt allerdings in seiner Hand.
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Können Mieter die aktuellen Gaspreise beim Vermieter erfragen?
„Auch das ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt“, antwortet Franz. „Die Mieter können den Gaspreis natürlich beim Vermieter erfragen. Es ist allerdings fraglich, ob er wirklich eine Auskunftspflicht hat.“ Da der Mieter aber das Recht hat, Einsicht in die Belege zu bekommen, wenn die Abrechnung da ist, könnte er sich darauf berufen, um die Preise im Vorfeld zu erfragen. Allerdings fehlt hier laut Franz eine einheitliche Rechtsprechung.