6. September 2022, 13:09 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Und wieder steigen die Gaspreise. Dieses Mal sprunghaft um 30 Prozent. Doch was bedeutet das für den Endverbraucher? Wann kommt die dicke Rechnung für Mieter und Eigentümer?
Der Winter könnte für viele Menschen wirklich hart werden. Wieder sind die Gaspreise gestiegen und das wahrscheinlich auch nicht zum letzten Mal. Die einen haben schon Post von ihrem Gasanbieter bekommen und andere wiederum noch nicht. Doch was für einen Einfluss haben sowohl Mieter als auch Eigentümer eigentlich auf den Gasanbieter? myHOMEBOOK hat die Antworten.
Übersicht
Wo kann ich den aktuellen Preis meines Gasanbieters einsehen?
Man unterscheidet hierbei, ob man Eigentümer oder Mieter ist. „Jeder Gaskunde hat einen laufenden Gasliefervertrag, in dem auch die Preise aufgeführt sind. Mieter haben die Möglichkeit, diesen Vertrag und die Rechnungen einzusehen“, sagt Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW. So können sich Mieter auch selbst einen Überblick über die vertraglich geregelten Gaspreise und Konditionen machen.
Auch interessant: Lohnt sich jetzt ein Wechsel in die Grundversorgung bei Strom oder Gas?
Wann kommen die erhöhten Gaspreise bei mir an?
Die stetig steigenden Gaspreise werden auch irgendwann beim Endverbraucher ankommen, also bei Mietern und Eigentümern – die Frage ist, wann? „Viele Gaskunden haben bereits mindestens eine Gaspreiserhöhung erhalten, manche bereits die Zweite. Die Preise haben sich im Vergleich zum Vorkrisenniveau durchschnittlich bereits verdoppelt, bei manchen bereits verdreifacht. Weitere Gaspreiserhöhungen sind vorprogrammiert. Bei Mieterhaushalten kommen die Erhöhungen mitunter mit großer Verzögerung über die Nebenkostenabrechnungen an. Diese müssen zum Beispiel für 2022 bis zum 31.12.2023 beim Mieter sein“, sagt Sieverding. Der große Schock könnte für viele also erst in einem Jahr kommen. Aber als Mieter muss man nicht untätig dabei zusehen, wie die Kosten immer weiter steigen.
Dazu passend: Nicht gedämmte Heizungsrohre selbst isolieren und Energie einsparen
Tipps für Mieter Steigende Gaspreise! Sollte man jetzt eine höhere Abschlagszahlung vereinbaren?
Bei Mietrechts-Experten nachgefragt Gaspreisbremse beschlossen! Was das für die Nebenkosten bedeutet
Nach der Preisbremse Neue Betrugsmasche! Verbraucherschützer warnen vor „gedeckeltem Gaspreis“
Kann ich den Vermieter bitten, den Gasanbieter zu wechseln?
Auf Nachfrage beim Vermieter, hat man als Mieter das Recht den aktuellen Gasanbieter und auch den vertraglich geregelten Gaspreis für eine Kilowattstunde zu erfahren. Ist man mit dem aktuellen Gaslieferanten oder den Vertragskonditionen nicht einverstanden, kann man den Vermieter bitten, den Gasanbieter zu wechseln, um die Gaspreise so gering wie möglich zu halten oder alternative Angebote einzuholen. Einen Anspruch darauf hat man in der Regel aber nicht, sagt Anja Franz vom Mieterverein München e.V. „Der Vermieter ist in seiner Wahl des Anbieters frei. Allerdings muss er das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten, das heißt, er muss Angebote einholen und das mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis auswählen.“ In der Regel sieht man erst mit dem Eintreffen der Betriebskostenabrechnung, ob der Vermieter tätig geworden ist und den Gasanbieter gewechselt hat. Hat der Vermieter das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht eingehalten, hat man als Mieter das Recht „Nein“ zu sagen.
„Wenn die Kosten total über den Durchschnittswerten liegen, dann kann ich als Mieter schon sagen, dass ich nicht bereit bin diese hohen Kosten zu teilen, so ist es zumindest bei den Betriebskosten. Und deswegen gehe ich davon aus, dass die Gerichte in diesem Bereich ähnlich argumentieren“, erläutert Franz. Man muss dem Vermieter allerdings die Chance geben, sich zu erklären. Ihm beispielsweise die Möglichkeit einräumen, seine Angebotsvergleiche vorzuzeigen.