16. Dezember 2021, 14:28 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Egal, ob Handwerker, Heizungsableser oder Rauchmelder-Prüfer – sie alle brauchen hin und wieder Zugang zur Mietwohnung. Das gilt natürlich auch zu Zeiten der Corona-Pandemie. Dürfen Mieter sicherstellen, ob die Routine-Arbeiten unter 3G-Bedingungen durchgeführt werden?
Die Corona-Pandemie zieht sich bereits seit einiger Zeit hin. Dennoch müssen in Mietwohnungen ab und zu Tätigkeiten von Handwerkern oder weiteren Fachleuten gemacht werden. Manche Mieter fühlen sich bei dem Gedanken womöglich nicht wohl, da sie sich nicht sicher sind, ob von den Personen eine Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus ausgeht. Dürfen Mieter nachfragen oder gar überprüfen, ob der Handwerker gegen Corona geimpft oder zumindest getestet ist?
Unterliegen Handwerker der 3G-Regelung?
„Handwerker, Heizungsableser und auch Rauchmelder-Prüfer unterliegen der 3G-Regel“, bestätigt Volker Rastätter vom Münchner Mieterverein auf myHOMEBOOK-Anfrage. „Allerdings wird diese von deren Arbeitgebern überprüft.“ Die Arbeitgeber sind demnach verpflichtet, darauf zu achten, dass die 3G-Regel auch befolgt wird.
Dürfen Mieter Handwerker fragen, ob sie gegen Corona geimpft sind?
Nach Auffassung des Mietervereins müssen sich Mieter darauf verlassen, dass die Arbeitgeber die 3G-Regel prüfen. Insofern dürfen Sie Handwerker nicht selbst nach einem 3G-Nachweis fragen. Dabei spielt auch der Datenschutz eine Rolle.
Passend dazu: Handwerks-Verband – »Knappheit an Baustoffen und Arbeitskräften zieht sich durch alle Bereiche
Muss man Handwerker ohne 3G-Nachweis hereinlassen?
Da die Handwerker die Angelegenheit mit ihrem jeweiligen Arbeitgeber klären müssen, erfahren die Mieter in der Regel nicht, wie es um den Impfstatus gegen Corona steht. Rastätter vom Münchner Mieterverein empfiehlt: „Wer erhebliche Vorerkrankungen hat, sollte mit der Vermieterin oder dem Vermieter sprechen und ihm die Lage erklären.“ Dann kann man aufschiebbare Arbeiten gegebenenfalls in die warme Jahreszeit verlagern. Da waren die Infektionszahlen bisher oft niedriger. Laut Rastätter können Mieter zudem auf eine Maskenpflicht bestehen.
Der Experte hat noch einen weiteren Tipp: So können Mieter und Vermieter vereinbaren, dass eine gefährdete Person nicht zu Hause ist, wenn die Handwerker kommen. Die Aufsicht können dann etwa Freunde oder Verwandte übernehmen.
Neue Urteile Wie sich das Coronavirus auf das Mietrecht auswirkt
Mietpreisbremse, Heizkosten, CO2-Steuer Was sich dieses Jahr für Mieter und Vermieter ändert
Ersatz von Hauswarten Was machen Hausmeisterservices?
Und was ist, wenn ein Notfall eintritt?
Natürlich kann es auch während der Corona-Pandemie passieren, dass ein Notfall wie etwa ein Rohrbruch passiert. „In einem Notfall müssen Mieterinnen und Mieter Handwerker schnell in die Wohnung lassen“, sagt Rastätter. Es ist also keine lange Zeit für Besprechungen. Wer Vorerkrankungen hat, könnte vorab mit dem Vermieter für eine solche Situation vereinbaren, wie man dabei vorgehen könnte.