21. Oktober 2022, 5:34 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
In der aktuellen Zeit der Energiekrise können die Heizkosten auch bei einem geregelten Einkommen den Rahmen sprengen. Auch in solchen Fällen können Betroffene Anträge auf Sozialleistungen stellen – nur schnell sollten sie sein.
Übersteigen höhere Heizkostenabschläge oder Nachzahlungsforderungen das Haushaltsbudget, können auch Menschen mit geregeltem Einkommen Sozialleistungen erhalten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Zuständig ist das örtliche Jobcenter. Es könnte auch dann ein Anspruch auf staatliche Unterstützung bei den Heizkosten bestehen, wenn dies bisher nicht der Fall gewesen ist.
Unterstützung vom Staat bei hohen Heizkosten
Die Hilfe gibt es im Fall des Falles auch dann, wenn ein kleineres verfügbares Vermögen auf dem Girokonto oder Sparbuch vorhanden ist. Das Vermögen darf bei Einzelpersonen nicht über 60.000 Euro liegen, für jede weitere Person im Haushalt liegt die Grenze bei 30.000 Euro. Ansprüche bestehen grundsätzlich auch dann, wenn man die Rechnung bereits selbst beglichen hat. Wichtig: Es gibt nur eine Erstattung der Heizkosten. Anspruch auf Unterstützung bei Stromkosten hat man nur, wenn man auch mit Strom heizt.
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Anträge unmittelbar einreichen
Grundsätzlich ist Eile gefragt: Anträge sollte man unmittelbar nach Erhalt der Rechnung stellen. Ansprüche könnten ansonsten verloren gehen werden. Der Grund: Nachzahlungen gelten als Bedarf in dem Monat, in dem die Nachforderung fällig wird. Hat der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung keine Frist gesetzt, werden Forderungen mit Zugang fällig. Auch bei erhöhten Abschlägen lassen sich Unterstützungen bei Heizkosten nicht im Nachhinein beantragen.
Nachweise später nachreichen
„Um keine Zeit verstreichen zu lassen, ist es sinnvoll den Antrag zunächst formlos zu stellen. Hier reicht ein Satz, mit dem deutlich wird, dass man einen Antrag stellen möchte“, sagt Kolja Ofenhammer, Experte für Kredit und Entschuldung bei der Verbraucherzentrale NRW. Nachweise könnten später nachgereicht werden.
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An wen kann man sich wenden?
Anlaufstelle für Erwerbstätige ist das örtliche Jobcenter. Da etwaige Ansprüche im Rahmen der Grundsicherung gewährt werden und dafür die Regelungen zum Arbeitslosengeld II maßgeblich sind, muss ein regulärer Antrag auf ALG II gestellt werden. Wer bereits staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich an den bisherigen Ansprechpartner beim Jobcenter oder Sozialamt wenden.
mit Material der dpa