Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Entlastungen

Heizkostenzuschuss für mehr als zwei Millionen Bürger

Heizkostenzuschuss
Rund 2,1 Millionen Bürger sollen vom Heizkostenzuschuss profitieren Foto: Getty Images
dpa

12. April 2022, 6:30 Uhr | Lesezeit: 1 Minute

Bereits vor dem Krieg in der Ukraine waren die Energiepreise so stark gestiegen, dass die Bundesregierung einen Heizkostenzuschuss ins Spiel brachte. Dieser wurde inzwischen noch einmal erhöht. Für das Gesetz gab nun auch der Bundesrat grünes Licht.

Artikel teilen

Millionen Menschen in Deutschland bekommen wegen der hohen Energiepreise einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Der Bundesrat ließ das entsprechende Gesetz, das bereits im Bundestag beschlossen wurde, nun passieren.

Wer bekommt den Zuschuss?

Demnach soll ein Ein-Personen-Haushalt, der Wohngeld bezieht, 270 Euro erhalten, ein Zwei-Personen-Haushalt 350 Euro, für jedes weitere Familienmitglied gibt es 70 Euro. Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, haben Anspruch auf einmalig 230 Euro.

Auch interessant: Kann ich mit smarten Thermostaten Heizkosten sparen?

Mehr zum Thema

Heizkostenzuschuss wegen Krieg aufgestockt

Die Hilfen waren schon vor dem Krieg in der Ukraine beschlossen worden, ursprünglich aber mit deutlich niedrigeren Summen. Weil die Energiepreise seitdem noch einmal deutlich anzogen, stockten SPD, Grüne und FDP den Zuschuss auf.

Nach Regierungsangaben profitieren davon rund 2,1 Millionen Bürger, etwa Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende oder Menschen, die wenig verdienen. Das Geld soll ohne Antrag direkt auf den Konten landen. Der Bund will dafür rund 370 Millionen Euro bereitstellen. Der Bundesrat forderte die Bundesregierung zudem auf, für Haushalte mit geringem Einkommen die steigenden Energiekosten auch dauerhaft und nachhaltig abzufedern.

Themen Heizen

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.