16. März 2023, 13:21 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Die Pläne von Robert Habeck, schrittweise Gas- und Ölheizungen zu verbieten, schreiten weiter voran. SPD, FDP und Grüne hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass ab dem 1. Januar 2025 keine Heizungen mehr eingebaut werden dürfen, die ausschließlich auf Basis fossiler Brennstoffe laufen. Doch könnten die Heizungsverbote uns vielleicht schon früher treffen? Was kommt auf Eigentümer zu?
Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium und auch das Bauministerium haben einen Gesetzesentwurf zum Heizungstausch erstellt. Dieser sieht vor, die Heizungsverbote bereits ab dem 01.01.2024 in Kraft treten zu lassen, und nicht erst 2025, wie ursprünglich angedacht. Der Entwurf wird nun in der Regierung beraten. Was bedeutet das konkret für Besitzer von Gas- und Ölheizungen? myHOMEBOOK hat beim Eigentümerverband „Haus und Grund“ nachgefragt.
Übersicht
- Was steht im neuen Gesetzesentwurf?
- Was bedeuten die neuen Vorhaben zum Heizungstausch für Eigentümer?
- Mit welchen Konsequenzen müssen Eigentümer rechnen, wenn sie den Forderungen nicht nachkommen?
- Wie könnten Eigentümer diese Hürden zum Heizungstausch realistisch bewältigen?
- Wie beurteilt der Verband das Vorhaben?
Was steht im neuen Gesetzesentwurf?
Der Koalitionsausschuss hat es beschlossen, Bau- und Bundeswirtschaftsministerium haben es umgesetzt. Dabei geht es um Regelungen, die dabei helfen sollen, Deutschland bis 2045 klimaneutral werden zu lassen. Die folgenden Punkte findet man im aktuellen Gesetzesentwurf:
- Wenn man neue Heizungen einbaut, besteht die Pflicht, dass sie mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Bestehende Heizungen kann man weiterhin betreiben. Ist eine Heizung defekt, darf man sie reparieren lassen.
- Ist die Gas- oder Ölheizung irreparabel, wird es pragmatische Übergangslösungen geben. Außerdem muss der Übergang auf Erneuerbaren-Heizungen nicht sofort passieren. Es wird mehrjähriges Übergangsfristen geben.
- Es wird keine Vorschrift bezüglich der verwendeten Technologien geben. Auch weiterhin kann man in bestehenden Gebäuden Gasheizungen verwenden, Voraussetzung ist, dass sie zu 65 Prozent mit grünen Gasen oder in Kombination mit Wärmepumpen betrieben werden. Es gibt also mehrere Wege, mit verschiedenen Technologien die Gesetzesvorgaben zu erfüllen.
- Es soll diverse Förderungen geben, mit denen Anreize für den Umstieg geschaffen werden, gerade für untere und mittlere Einkommensgruppen.
Was bedeuten die neuen Vorhaben zum Heizungstausch für Eigentümer?
„Eigentümer, die nach den jeweils geltenden Regeln der Baukunst ihre Häuser errichtet haben, müssen nun bei der Erneuerung ihrer Heizungsanlage deutlich mehr ausgeben als zum Zeitpunkt der Errichtung vorhersehbar war“, erklärt Dipl.-Ing. Corinna Kodim von Haus und Grund. Wurde beispielsweise zu Zeiten der Wärmeschutzverordnung 1995 ein hochmodernes Brennwertgerät eingebaut, konnten die Eigentümer mit etwa 5000 Euro für eine Erneuerung rechnen.
Allerdings sind diese Kosten inzwischen nicht mehr realistisch, meint Kodim weiter: „Allein durch die gestiegenen Material- und Montagepreise kostet heute ein Brennwertgerät für ein Einfamilienhaus etwa 10.000 €. Muss jedoch eine Wärmepumpe eingebaut werden, ist sogar mit Kosten von 30.000 € zu rechnen. Darin sind noch nicht die Folgekosten für notwendige Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der bestehenden Heizungsanlage enthalten, die für den wirtschaftlichen Betrieb einer Wärmepumpe erforderlich sind.“ Die Folge daraus wäre, dass für die meisten Eigentümer nun die Altersvorsorge gefährdet sein könnte.
Auch auf Mieter könnten schwere Zeiten zukommen, erklärt Kodim: „Für Mieter werden Wohnungen unbezahlbar, wenn der Gesetzgeber nicht gleichzeitig die Mehrkosten für die erneuerbaren Heizungen gegenüber den konventionellen Heiztechniken mit Zuschüssen fördert.“
Mit welchen Konsequenzen müssen Eigentümer rechnen, wenn sie den Forderungen nicht nachkommen?
Die Bußgelder können sehr empfindlich sein, wenn man sich dem Heizungstausch verweigert, meint Kodim: „Nach dem vorliegenden RefEntwurf werden die Bußgeldvorschriften des § 108 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) um die neuen Pflichten ergänzt. Eigentümer, die der Pflicht nicht nachkommen und unter keine Ausnahmeregelung fallen, müssten dann gemäß § 108 Abs. 2 GEG bis zu 50.000 Euro Geldbuße zahlen.“
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Wie könnten Eigentümer diese Hürden zum Heizungstausch realistisch bewältigen?
„Eine realistische Chance haben Eigentümer, deren Gebäude sich im Anschlussgebiet eines Wärmenetzes oder eines zeitnah geplanten Wärmenetzes befinden. Sie können die Option ‚Anschluss an ein Wärmenetz‘ wählen. Sie würden damit die 65%-Vorgabe erfüllen, auch wenn das vorhandene (Fern-)wärmenetz noch nicht auf erneuerbare Energien umgestellt ist“ erklärt die Expertin.
Nicht so leicht umzusetzen ist es für alle anderen, meint Kodim weiter. „Alle anderen haben es deutlich schwerer, da technische (Verfügbarkeit geeigneter Technologien/Wärmepumpen, Fachkräfte), wirtschaftliche (hohe Investitionskosten) und soziale Hemmnisse (Bezahlbarkeit der Wohnkosten/Mieten, Duldung umfangreicher Baumaßnahmen im Haus durch Mieter) überwunden werden müssen.“
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Wie beurteilt der Verband das Vorhaben?
„Wir sehen das Vorhaben in der breiten Masse der Bestandsgebäude als nicht realisierbar an. Härtefälle werden keine Ausnahme, sondern der Regelfall werden. Der notwendige Wohnungsneubau insbesondere im bezahlbaren Segment wird weiterhin ausbleiben. Zudem bringen die liegenschafts- bis hin zu wohneinheitsbezogene 65 % EE-Anforderung (Gasetagenheizung) auch fürs Klima wenig“, heißt es von Kodim.
Sie hält eine andere Vorgehensweise für sinnvoller. „Die richtige Reihenfolge wäre: Erst eine kommunale Wärmeplanung (Versorgungsatlas) durchzuführen sowie die nötigen Infrastrukturen (Stromnetze, grüne Gasleitung, Wärmenetze etc.) zu schaffen und erst dann Vorgaben an Einzelgebäude zu stellen.“
Andernfalls drohen hohe Kosten sowie ineffiziente und ressourcenintensive Einzelmaßnahmen für Beteiligte. Müsste beispielsweise ein Gebäudeeigentümer beim Heizungstausch in eine Wärmepumpen-Einzellösung investieren, wird er sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr an ein Wärmenetz anschließen lassen. Der zukünftige, wirtschaftliche Betrieb von Wärmenetzen wäre in Gefahr und unter Umständen nicht mehr möglich, da es keine Anschlussnehmer mehr gäbe.