21. April 2023, 5:10 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Die Bundesregierung will die „Wärmewende“ entscheidend voranbringen, als einen zentralen Beitrag für mehr Klimaschutz. Der Heizungswechsel soll langfristig auch die Geldbeutel der Bürger schonen.
Das Bundeskabinett hat die umstrittenen Pläne zum Heizungstausch beschlossen. Von 2024 an soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. „Ohne ein schnelles Umsteuern im Bereich der Gebäudewärme kann Deutschland weder die Klimaziele erreichen noch die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen rasch reduzieren“, heißt es im Gesetzentwurf. Was kommt damit auf Eigentümer zu?
Gibt es eine Austauschpflicht?
Eine sofortige Austauschpflicht für Heizungen in Bestandsgebäuden gibt es nicht. Falls ein Gerät kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann, gibt es Übergangsfristen. Spätestens bis 2045 sollen alle Heizungen nicht mehr mit fossilen Energieträgern, sondern nur noch mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sprach in Berlin vom „Einstieg“ in den Ausstieg aus Gas- und Ölheizungen. Das Gesetz werde nicht dazu führen, dass Menschen gezwungen seien, ihr Haus zu verkaufen, weil sie sich nicht an die Anforderungen halten könnten, versicherte sie. Es gebe großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen.
Von einer „Schubumkehr“ sprach Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne). „Wir haben Handlungsbedarf.“ Der Wärmebereich stehe für 30 Prozent des Energieverbrauchs, davon stammten 80 Prozent aus fossilen Energieträgern. Deutschland fange mit dem Umsteuern vergleichsweise spät an, andere Länder etwa in Skandinavien seien viel weiter.
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Heizungstausch beschlossen – Förderungen geplant
Habeck sagte mit Blick auf ein geplantes neues Fördersystem mit „Klimaboni“, es habe in der Koalition keine Verständigung auf eine Einkommensprüfung bei Förderungen gegeben. „Zwischen Normalverdienern und Villenbesitzern wird kein Unterschied gemacht.“
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Für Menschen, die Sozialtransfers bekommen, solle aber die Pflicht entfallen, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Sie sollten außerdem verstärkt einen Anspruch auf staatliche Förderung haben, falls sie ihre Heizung austauschen wollten.
Die Finanzierung des neuen Förderprogramms über den Klima- und Transformationsfonds des Bundes sei gesichert. Das bestehende Fördervolumen werde aufgestockt. In dem Fonds, einem Sondervermögen des Bundes, sind bisher zur Förderung von Maßnahmen zur Energieeffizienz bei Gebäuden mehr als 9 Milliarden Euro pro Jahr veranschlagt.
mit Material der dpa