8. Januar 2022, 6:40 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Mit der Verlagerung des Arbeitsplatzes in die eigenen vier Wände steigt der Stromverbrauch – und zwar deutlich. Dass der erhöhte Energiebedarf ganz schön auf den Geldbeutel schlägt, hat Check24 ausgerechnet. Arbeitnehmer können aber etwas von der Steuer absetzen.
Seit geraumer Zeit arbeiten viele Arbeitnehmer von zu Hause im Homeoffice. Neben den typischen Arbeitsmaterialien wie Laptop und Monitor fällt dabei auch die Beleuchtung ins Gewicht. Und das wirkt sich letztlich auch auf die Stromrechnung aus. Eine aktuelle Analyse liefert konkrete Zahlen.
Wie schlägt sich Homeoffice auf die Stromrechnung nieder?
Im Homeoffice steigt die Stromrechnung eines Arbeitnehmers nach Berechnung des Vergleichsportals Check24 um bis zu 94 Euro im Jahr. „Pro Tag entstehen durch den Betrieb von Laptop, Monitor, Schreibtischlampe, Wasserkocher oder Kaffeemaschine und die Nutzung des Elektroherds oder der Mikrowelle Mehrkosten von rund 25 bis 43 Cent“, teilte Check24 mit.
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Faktoren eines durchschnittlichen Tages im Homeoffice
Für die Rechnung wurde angenommen, dass ein Beschäftigter abzüglich Urlaub und Feiertagen 220 Tage im Jahr von zu Hause aus arbeitet. Dabei bezahlt er einen Durchschnittspreis von 33,9 Cent je Kilowattstunde Strom. Während dieser Zeit betreibt er täglich acht Stunden einen Laptop (0,12 kWh), einen Monitor (0,24 kWh) und eine LED-Schreibtischlampe (0,056 kWh).
Außerdem nutzt er zehn Minuten einen Wasserkocher (0,33 kWh) oder eine Kaffeemaschine (0,25 kWh) und mittags eine halbe Stunde einen Elektroherd (0,5 kWh) oder fünf Minuten eine Mikrowelle (0,066 kWh). „Das Laden eines Smartphones spielt für die Mehrkosten im Homeoffice kaum eine Rolle. Denn pro Ladevorgang werden lediglich 0,3 Cent fällig“, erklärten die Energieexperten von Check24. Zu Mehrkosten für Heizung, Wasser oder Internet hatte Check24 keine Berechnungen gemacht.

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Nachgefragt Kann man Strom und Heizen von der Steuer absetzen?

Im kommenden Jahr Viele Grundversorger wollen den Strompreis erhöhen
Kann man die Mehrkosten von der Steuer absetzen?
Berufstätige können für das laufende Jahr bei der Steuer bis zu 600 Euro Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten oder Betriebsausgabe absetzen. 5 Euro pro Arbeitstag im Homeoffice für maximal 120 Tage im Jahr sind dabei möglich.
Der bayerische Finanzminister Albert Füracker forderte die neue Bundesregierung auf, die zum Jahresende auslaufende Homeoffice-Pauschale dauerhaft fortzuführen. Die Bürger wollten wissen, „auf was sie sich im nächsten Jahr einstellen können oder müssen“, sagte der CSU-Politiker. Bayern setze sich für eine Pauschale von 1000 Euro im Jahr ein, denn die Arbeitswelt habe sich durch die Pandemie gewandelt.