1. November 2020, 4:38 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Ab dem 2. November haben Fitnessstudios wieder geschlossen. Viele verlegen das Training daher in ihre Wohnung. Gewichte heben, springen, hüpfen – was ist eigentlich in welchem Ausmaß erlaubt?
Die Corona-Pandemie bremst Freizeitsportler wieder aus. Denn Bund und Länder haben sich unter anderem darauf geeinigt, Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder im November zu schließen. Das gilt auch für den Amateursportbetrieb, Vereine dürfen also in dieser Zeit nicht mehr trainieren. Wer sich bewegen will und nicht läuft oder Rad fährt, muss seine sportlichen Aktivitäten wieder in die eigenen vier Wände verlagern. In Mehrfamilienhäusern kann das aber zu einem Problem werden. Denn durch Hüpfen, Springen und anderen Sport in der Wohnung kann die Lärmbelastung steigen. Wie kann das Problem gelöst werden? Antworten auf wichtige Fragen.
Welche Regeln gelten für Sport in der Wohnung?
Grundsätzlich gilt: Es gibt Ruhezeiten, an die sich alle halten sollten. In den einzelnen Ländern und Gemeinden können sich diese zwar unterscheiden. Im Allgemeinen kann man aber sagen: Von 22 Uhr bis 7 Uhr herrscht Nachtruhe. Zusätzlich gibt es eine Mittagspause von 13 Uhr bis 15 Uhr. An Samstagen gilt neben der Mittagspause eine Ruhezeit von 19 Uhr bis 8 Uhr. Sonn- und Feiertage gelten vielerorts als generelle Ruhetage.
Durch die erneuten Kontaktbeschränkungen werden viele jetzt wieder mehr Zeit zu Hause verbringen. Das bedeutet, dass dadurch auch die Lärmbelastung in Mehrfamilienhäusern insgesamt größer werden kann. Wer in seiner Wohnung Sport treiben, hüpfen und springen möchte, sollte sich grundsätzlich an die Zeiten halten. „Alle Seiten müssen toleranter sein“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund.
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Wie viel Sport ist angemessen?
Eine feste Regel dafür gibt es nicht. Eine Stunde Sport in der Wohnung sollte für Mieter aber in Ordnung sein. „Am besten ist es, Sie sprechen sich mit ihrem Nachbarn ab“, rät Hartmann. Möglich wäre es zum Beispiel sich auf feste Zeiten zu einigen, an denen das Fitnessprogramm absolviert werden kann.
Allerdings kommt es auch darauf an, was für ein Sport ausgeübt wird. Yoga etwa ist nicht so lärmintensiv wie beispielsweise ein Workout bei dem viel gesprungen oder auf der Stelle gelaufen wird. Auch Hanteltraining ist nicht so laut für die Nachbarn wie Seilspringen.
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Und was gilt, wenn Kinder jetzt drinnen toben?
Schulen und Kitas sind jetzt – anders als zu Beginn der Pandemie – noch offen. Sie müssen ihrem Bewegungsdrang also nicht unbedingt in der Wohnung nachgeben. Zwar gilt Kinderlärm im Mietrecht als privilegiert. Das heißt: Kinder dürfen laut sein. Allerdings gibt es auch hier durchaus Grenzen: „Ballspielen in der Wohnung geht nicht“, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Beim Lärm spielt es auch immer eine Rolle, wie hellhörig das Haus insgesamt ist. „Je neuer das Gebäude, desto besser ist meist der Lärmschutz“, sagt Happ. „Im Altbau sollte man vielleicht nicht so viel hüpfen.“ Im Zweifel müsse man sein Fitnessprogramm den derzeitigen Umständen anpassen. Und nicht zu vergessen: „Man darf ja auch noch rausgehen, um Sport zu machen.“