7. August 2022, 5:40 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Wer erbt, muss das Finanzamt informieren – und auch Erbschaftssteuer zahlen, wenn Freibeträge ausgeschöpft sind. Partner und Kinder des Erblassers können unter Umständen ein Haus aber auch steuerfrei erben. Wie das möglich ist, erfahren Sie hier.
Erben können ein Wohnhaus steuerbegünstigt erhalten. Befindet sich im Nachlass eines Erblassers eine Immobilie, die der Erblasser selbst bewohnt hat, können Angehörige die Immobilie unter Umständen steuerfrei erben. Der Bundesfinanzhof klärte darüber in einem aktuellen Urteil auf.
Immobilie steuerfrei erben – wann ist es möglich?
Das ist möglich, wenn Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder die Kinder das Wohnhaus innerhalb von sechs Monaten selbst nutzen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil (Az.: II R 37/16). Dafür müssen die Erben in das Haus einziehen und mindestens zehn Jahre lang dort wohnen, erklärt Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht.
Die Erben dürfen die Immobilie in dieser Zeit jedoch nicht verkaufen. Denn sonst müssten sie rückwirkend Erbschaftsteuer auf das Haus zahlen. Das gilt jedenfalls, wenn der persönliche Freibetrag des Erben inklusive dem Steuerwert des Hauses überschritten wird.
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Es gibt auch Ausnahmen
In Ausnahmefällen dürfen Erben auch später einziehen – etwa wenn das Haus noch renoviert werden muss. Kommt es durch die Beseitigung eines gravierenden Mangels zu einer zeitlichen Verzögerung, steht dies der unverzüglichen Selbstnutzung nicht entgegen. So entschied der BFH in einem anderen Urteil (Az.: II R 46/19). Vorausgesetzt, der Erbe fördert den Baufortschritt angemessen.
mit Material der dpa