Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Baumarktpartner von myHOMEBOOK
OBI Logo
Aktuelles Urteil

Wann man eine Immobilie steuerfrei erben kann

Immobilie steuerfrei erben
Unter bestimmten Umständen kann man eine Immobilie auch steuerfrei erben Foto: Getty Images
myHOMEBOOK Logo
myHOMEBOOK Redaktion

7. August 2022, 5:40 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Wer erbt, muss das Finanzamt informieren – und auch Erbschaftssteuer zahlen, wenn Freibeträge ausgeschöpft sind. Partner und Kinder des Erblassers können unter Umständen ein Haus aber auch steuerfrei erben. Wie das möglich ist, erfahren Sie hier.

Artikel teilen

Erben können ein Wohnhaus steuerbegünstigt erhalten. Befindet sich im Nachlass eines Erblassers eine Immobilie, die der Erblasser selbst bewohnt hat, können Angehörige die Immobilie unter Umständen steuerfrei erben. Der Bundesfinanzhof klärte darüber in einem aktuellen Urteil auf.

Immobilie steuerfrei erben – wann ist es möglich?

Das ist möglich, wenn Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder die Kinder das Wohnhaus innerhalb von sechs Monaten selbst nutzen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil (Az.: II R 37/16). Dafür müssen die Erben in das Haus einziehen und mindestens zehn Jahre lang dort wohnen, erklärt Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht.

Die Erben dürfen die Immobilie in dieser Zeit jedoch nicht verkaufen. Denn sonst müssten sie rückwirkend Erbschaftsteuer auf das Haus zahlen. Das gilt jedenfalls, wenn der persönliche Freibetrag des Erben inklusive dem Steuerwert des Hauses überschritten wird.

Passend dazu: Immobilie geerbt – später Einzug gefährdet Steuerbegünstigung

Mehr zum Thema

Es gibt auch Ausnahmen

In Ausnahmefällen dürfen Erben auch später einziehen – etwa wenn das Haus noch renoviert werden muss. Kommt es durch die Beseitigung eines gravierenden Mangels zu einer zeitlichen Verzögerung, steht dies der unverzüglichen Selbstnutzung nicht entgegen. So entschied der BFH in einem anderen Urteil (Az.: II R 46/19). Vorausgesetzt, der Erbe fördert den Baufortschritt angemessen.

mit Material der dpa

Themen Immobilien
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.