23. Februar 2021, 10:56 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Der Lebensraum von Insekten wird immer mehr eingeschränkt – dabei sind sie wichtig für Pflanzen, Tiere und Menschen. Um den Artbestand zu erhalten, wurde nun ein Gesetzespaket zum Insektenschutz beschlossen. Was ändert sich dadurch für Hobbygärtner?
Jetzt ist es offiziell – nachdem lange darüber diskutiert wurde. Dass der Bestand von Insekten wie beispielsweise Bienen gefährdet, aber wichtig ist, wurde auch im Kabinett im Rahmen des Insektenschutzpakets am 10. Februar 2021 beschlossen. Damit soll die Artenvielfalt erhalten und auch gefördert werden. Zugrunde liegt ein Aktionsprogramm, das bereits 2019 vorgestellt wurde. Während Landwirtschaftsverbände lautstark und mit Traktor-Demos dagegen protestieren, sind sie nicht die einzigen, die davon betroffen sind. Auch auf Gartenbesitzer wirkt sich das Gesetzespaket aus.
Übersicht
Warum kommt jetzt das Insektenschutzpaket?
In unserem Ökosystem spielen Insekten eine zentrale Rolle. Durch die Versiegelung von Flächen, die industrielle Landwirtschaft und den großflächigen Einsatz von Insektiziden wird ihnen aber immer mehr an Lebensgrundlage genommen, in der Folge sinken die Bestände drastisch. Damit soll nun Schluss sein. Bereits vor mehr als zwei Jahren, am 4. September 2019 wurde das Aktionsprogramm Insektenschutz verabschiedet. Von vielen Seiten gab es Kritik, vor allem von den Landwirten.
Auf dem Aktionsprogramm, baut nun das beschlossene Insektenschutzpaket auf, das aus dem Insektenschutzgesetz (ISG) des Bundesumweltministeriums und der Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PfSchAnwV) des Bundeslandwirtschaftsministeriums besteht. Zu den bereits geschützten Naturschutzgebieten sollen nun auch Ökosysteme wie Grünflächen, Obstwiesen, Hecken oder Trockenmauern zählen, wo viele Insektenarten leben. Auch das Verbot von chemischen Bekämpfungsmitteln spielt dabei eine wichtige Rolle – auch für Hobbygärtner.
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Die Auswirkungen des Insektenschutzpaket auf Hobbygärtner
Der Fokus des Gesetzespakets liegt auf der Landwirtschaft, die aufgrund der neuen Vorschriften zum Naturschutz auch ihre Kritik in Protesten zum Ausdruck bringen. Allerdings sind in manchen Fällen auch Gartenbesitzer von dem Paket betroffen. Um was es dabei geht, erfahren Sie in der folgenden Übersicht.
Glyphosat-Verbot
Lange hat es gedauert, aber mit dem Insektenschutzpaket wurde nun auch das umweltgefährdende Pflanzenschutzmittel Glyphosat verboten. Laut dem NABU wurden pro Jahr in Deutschland rund 5000 Tonnen von dem höchst umstrittenen Mittel verkauft. Neben der Landwirtschaft ist das Biozid auch im Baumarkt erhältlich – und zwar in Form von Produkten wie „Roundup“ oder „Unkraut-Frei“. Diese Produkte sind in Zukunft verboten. Doch es gibt einen Haken: Alle Glyphosat-Produkte, die zum Zeitpunkt des Beschlusses (10. Februar 2021) über eine geltende Zulassung für Haus- und Kleingärten verfügen, dürfen weiterhin verwendet werden, bis sie abgelaufen sind.
Hinweis: Wie man Unkraut effektiv und nachhaltig mit Hausmitteln loswerden kann, erfahren Sie in diesem Artikel.
Insektenfallen
Naturschützer fordern bereits seit vielen Jahren ein Verbot der „Insektenkiller-Lampen“. Die Wirkweise ist einfach, aber effektiv: UV-Licht lockt Insekten an – darunter auch Nützlinge wie Bienen, Käfer und Schmetterlinge – und tötet sie mit Strom ab. Auch wenn diese umstrittenen Insektenlampen im beschlossenen Insektenschutzgesetz nicht direkt verboten sind, sind sie es bereits laut Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung, wie aus einer Pressemitteilung vom NABU aus dem Jahr 2012 hervorgeht. Möglicherweise wird dies auch noch im Insektenschutzgesetz implementiert. Im Handel sind diese Geräte zum aktuellen Zeitpunkt noch erhältlich.
Hinweis: Wie man Insekten auch mit natürlichen Methoden fernhalten kann, lesen Sie in diesem Artikel.
Einsatz von Holzschutzmitteln
Laut Insektenschutzgesetz ist der Einsatz von Sprüh-Holzschutzmitteln in Haus- und Kleingärten verboten, die in geschützten Gebieten (siehe unten) liegen. Oft werden damit beispielsweise Gartenmöbel oder Holzzäune imprägniert und vor Fäulnis, Insekten und Witterung geschützt.
Wichtig dabei: Es geht nur um die Sprüh-Holzschutzmittel, Produkte zum Aufstreichen kann man weiterhin verwenden. Dabei gibt es auch nachhaltige und biozidfreie Schutzmittel einiger Hersteller, beispielsweise auf Basis von Naturöl und Wachs.
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Vorschriften für Schutzgebiete und Gewässerrandstreifen
Im Insektenschutzpaket ist vorgesehen, dass für Hobbygärtner bestimmte Einschränkungen gelten, wenn sich die Haus- oder Kleingärten in speziellen Gebieten befinden. Chemische Bekämpfungsmittel wie Herbizide oder Insektizide darf man dort nicht mehr verwenden. Konkret geht es um Produkte der Bienengefährdungsklasse B3. Zu den besonderen Schutzgebieten zählen:
- Nationalparks
- Naturschutzgebiete
- europäische Schutzgebiete
- Nationale Naturmonumente
- Naturdenkmäler
- gesetzlich geschützte Biotope
Bestimmte Bekämpfungsmittel dürfen zudem auch nicht mehr zum Einsatz kommen, wenn sich ein Gewässer in der Nähe befindet. Dabei geht es um eine Distanz von zehn Metern zur Gewässerkante. Eine Ausnahme bildet eine ganzjährig begrünte Pflanzendecke, dann muss man nur einen Abstand von fünf Metern einhalten.
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Ist das Insektenschutzpaket ausreichend?
Naturschützer haben sich vom Aktionsprogramm Insektenschutz mehr erwartet, wie aus einer aktuellen Pressemitteilung des NABU hervorgeht. „Insgesamt haben wir beim Insektenschutz allerdings noch einen weiten Weg vor uns“, sagt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Auch über das Paket hinaus gilt es nun, den Einsatz von Pestiziden nicht nur innerhalb von Schutzgebieten, sondern in der gesamten Landschaft und in Gärten einzuschränken.“ Möglicherweise gelten die Vorschriften zum Insektenschutz perspektivisch also nicht nur in Anlagen, die in Schutzgebieten liegen, sondern für sämtliche Haus- und Kleingärten.