Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Instandhaltungsrücklagen

Schutz vor hohen Sonderumlagen bei notwendigen Arbeiten an Immobilien

Baugerüst an Mehrfamilienhaus
Um Instandhaltungen zu finanzieren, werden in Eigentumsanlagen meist Rücklagen gebildet. Das Geld darf auch nur zweckgebunden verwendet werden. Foto: Getty Images
dpa

2. Oktober 2021, 4:43 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Immobilien brauchen ab und an ein wenig Pflege. Bauliche Maßnahmen können aber schnell ins Geld gehen. Eigentümergemeinschaften sollten deshalb regelmäßig Geld beiseite legen.

Artikel teilen

Ein neues Dach, frische Farbe an der Fassade oder eine neue Schließanlage – Instandhaltungsmaßnahmen an Gebäuden können teuer werden. Damit Wohnungseigentümer nicht jedes Mal eine Sonderumlage zahlen müssen, werden in der Regel sogenannte Instandhaltungsrücklagen gebildet, heißt es in dem Ratgeber-Buch „Eigentumswohnung“. Darauf haben Eigentümer einen Anspruch.

Die Höhe der Umlage variiert und hängt unter anderem von der Größe und dem Alter der Wohneigentumsanlage ab. Auch die Ausstattung des Gebäudes spielt eine Rolle. Verfügt das Haus zum Beispiel über einen Aufzug oder ein Schwimmbad, muss auch das bei der Bildung der Rücklage berücksichtigt werden. Eine Faustformel für neue Wohnanlagen besagt, dass rund 0,8 Prozent bis 1 Prozent des Kaufpreises in die Instandhaltungsrücklage eingestellt werden sollten.

Dazu passend: Wie erkennt man einen seriösen Hausverwalter?

Instandhaltungsrücklagen: Geld ist zweckgebunden

Verwendet werden darf das Geld nur für Instandhaltungsmaßnahmen oder zur Durchführung kleinerer Reparaturen. Grundsätzlich nicht eingesetzt werden dürfen die Mittel hingegen zur Finanzierung anderer Kosten, zum Beispiel Heizölkosten. Die Rücklagen dürfen auch nicht ohne weiteres ganz oder bis auf einen minimalen Betrag aufgelöst werden. Eine solche Ausschüttung verstößt gegen die Zweckbindung der Mittel.

Die Rücklage muss grundsätzlich sicher angelegt werden. In Frage kommen zum Beispiel Sparkonten, Geldmarktfonds oder Festgeldkonten, damit zumindest über einen Teil des Geldes kurzfristig verfügt werden kann. Über die Form der Anlage entscheidet die Eigentümerversammlung.

Mehr zum Thema

Schutz vor hohen Sonderumlagen

Obwohl die Bildung der Rücklage die Hausgeldzahlungen in die Höhe treibt, ist es sinnvoll das Polster anzusparen. Die Rücklagen bieten einen gewissen Schutz vor hohen Sonderumlagen, die notwendig werden, wenn wichtige Arbeiten ansonsten nicht bezahlt werden können.

Übrigens: Wer seine Eigentumswohnung verkauft, hat keinen Anspruch auf Auszahlung seines Anteils an der Instandhaltungsrücklage.

Themen Immobilien

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.