24. November 2023, 8:45 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts zieht immer weitreichendere Folgen nach sich. Denn nun trifft die Haushaltssperre auch Förderprogramme der KfW.
Wie am Mittwoch bekannt wurde, stoppt die KfW vorerst bis auf Weiteres vier Förderprogramme aus dem Bereich „Wohnen und Bauen“. myHOMEBOOK erläutert, was dahintersteckt.
KfW stoppt Förderprogramme – was bedeutet das?
„Mit sofortiger Wirkung können bis auf Weiteres in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in den folgenden Punkten keine Anträge mehr gestellt sowie alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden“, verkündet die KfW auf ihrer Internetseite.
Betroffen seien die Förderprogramme für: „Altersgerechtes Umbauen“, „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“, „Energetische Stadtsanierung“ und das „BMWSB-Härtefallprogramm“. Förderdarlehen und Investitionszuschüsse, denen bereits zugesagt wurde, seien von dem Stopp nicht betroffen, heißt es weiter.
Es könnten allerdings noch weitere Programme betroffen sein, schreibt die Tagesschau unter Berufung auf die Förderbank. „Die KfW stehe im Austausch mit allen auftraggebenden Ressorts, ob der Antrags- und Zusagestopp auch auf weitere Programme anzuwenden sei. Aktuell würden die jeweiligen Ministerien prüfen, ob und welche Haushaltstitel, die sie für KfW-Förderung einsetzen, von der Ausgabensperre betroffen seien“, heißt es.
Was ist der Hintergrund des sofortigen Förderstopps?
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der vergangenen Woche ist klar: Es fehlen 60 Milliarden Euro. Mit diesen hatte man schon fest geplant. Bereits im Jahr 2021 hatte es eine Umwidmung gegeben. 60 Milliarden Euro, die für Corona-Hilfen geplant waren, sind im Topf für Klimaschutz und Modernisierung gelandet – theoretisch. In der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht diese Umwidmung aber für nichtig erklärt.
Die Begründung: „Eine Rechtfertigung des Verstoßes gegen Art. 109 Abs. 3 Satz 2, Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG ergibt weder aus den Besonderheiten der Corona-Pandemie als solche noch daraus, dass die Bundesregierung gegenwärtig notwendige und in der Zukunft zu Auszahlungen führende Verpflichtungen gegenüber Dritten nur mit entsprechender finanzieller Unterlegung eingehen könnte.“ Heißt im Klartext: Die Bundesregierung darf sich keine Notlagenkredite für schlechte Zeiten zurücklegen.
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Was der Förderstopp für Bauherren bedeutet
„Der vorläufige Stopp von vier KfW-Förderprogrammen im Bereich Bauen und Wohnen verstärkt die Verunsicherung der Verbraucher“, erklärt Erik Stange vom Bauherren-Schutzbund e. V. auf myHOMEBOOK-Anfrage. „Die unklare Perspektive bezüglich weiterer Programmstopps und der Fortführung der Förderungen im kommenden Jahr, einschließlich Wohneigentums- und Neubauförderung, sorgt für Unsicherheit.“
Um zu verhindern, dass Verbraucher ihre Wohneigentums- und Sanierungspläne aufgeben oder verschieben, sei eine rasche Klarstellung der Bundesregierung erforderlich, erläutert Stange weiter. Er betont, dass es entscheidend sei, dass alle angekündigten und geplanten Fördermaßnahmen ab Januar ohne Kürzungen zur Verfügung stünden, „insbesondere angesichts der anhaltenden Wohnungsnot und des erheblichen Modernisierungsbedarfs im Gebäudebestand.“
„Zuverlässige und planbare Rahmenbedingungen sind das Einzige, worauf sich private Bauherren verlassen können müssen“, ergänzt Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren (VPB) auf myHOMEBOOK-Anfrage. „Denn schließlich sind sie es, die freiwillig einen Großteil ihrer Ersparnisse über Jahrzehnte fest investieren, um selbst für das Alter vorzusorgen und mit Investitionen aus eigener Tasche die Energiewende voranzubringen.“