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Nach Pleite von Küchenquelle! Was Kunden jetzt wissen müssen

Küchenquelle pleite Kunden
Nachdem Küchenquelle Insolvenz angemeldet hat, bangen viele Kunden um ihr Geld und ihre Küchen Foto: Getty Images / Extreme Media
Katharina Regenthal
Redakteurin

8. Februar 2023, 13:39 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Der Küchen-Händler Küchenquelle ist insolvent. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter verschafft sich derzeit einen Überblick über die finanzielle Lage des Unternehmens. Was verunsicherte Kunden jetzt wissen müssen.

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Viele Kunden bangen um ihr Geld und ihre Küchen, denn das Unternehmen Küchenquelle ist insolvent (myHOMEBOOK berichtete). Viele Kunden haben bereits erste Anzahlungen geleistet und warten auf die Lieferung – bisher vergeblich. Doch Küchenquelle arbeitet bereits an ersten Lösungen, heißt es vom vorläufigen Insolvenzverwalter. Ob Kunden noch an ihre Küchen kommen, was mit ersten Anzahlungen passiert und ob sie einfach vom Kaufvertrag zurücktreten können, erfahren Sie hier.

Kunden können auf Küchen hoffen – gegen Aufpreis

Ende November 2022 hat Küchenquelle den Insolvenzantrag gestellt – seitdem wurde an einer Lösung gearbeitet, um bereits bestellte beziehungsweise angezahlte Küchen dennoch ausliefern zu können. Dabei ist folgendes Konzept entstanden:

Gegen eine Zuzahlung will Küchenquelle die Küchen liefern und montieren. Dafür soll ein Aufpreis in Höhe von etwa zehn Prozent des ursprünglichen Kaufpreises gezahlt werden. Laut Küchenquelle müssten so Sicherungsrechte der Lieferanten abgelöst sowie die Kosten der Lieferung und Montage bezahlt werden.

Zuvor war noch die Rede von einem Aufpreis in Höhe von bis zu 30 Prozent gewesen. Dies konnte aber dank eines finanziellen Beitrags eines Gesellschafters abgewendet werden, berichtet moebelmarkt.de. Demnach habe der Gesellschafter eine Summe zugesagt, sodass die Zuzahlungen für Kunden deutlich sinken.

Kunden haben aber noch eine weitere Alternative: Sollten sie ihre Küche selbst abholen und montieren, erhalten sie einen Nachlass in Höhe von zehn Prozent. So zahlt man am Ende den ursprünglichen Kaufpreis – muss sich allerdings um Lieferung und aufwendige Montage selbst kümmern.

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Das raten die Verbraucherzentralen

Nachdem Küchenquelle insolvent ist, fragen sich viele Kunden, ob sie das Angebot annehmen und die Zusatzkosten zahlen sollten, um ihre Küche zu bekommen. Auch die Verbraucherzentralen erreichen vermehrt Anfragen zu diesem Thema. Die VZ Niedersachsen rät etwa, so ärgerlich es auch sei, das Angebot zunächst zu prüfen und dann gegebenenfalls anzunehmen.

Dies sei vermutlich die beste Option, heißt es. Würde man das Angebot nicht annehmen, müsste man abwarten, ob der Vertrag noch erfüllt wird. Passiert das nicht, kann man die geleistete Anzahlung zur Insolvenztabelle anmelden. Im schlimmsten Fall, so heißt es bei der VZ, erhält man dann weder die Küche noch das Geld zurück.

Erfahrungsgemäß dauere eine Auszahlung Jahre und sei meist nicht vollständig. Laut VZ würden private Gläubiger in der Regel zuletzt berücksichtigt und bekommen nur einen Teil, beispielsweise fünf Prozent, zurück. Bei einer Anzahlung von 1000 Euro würden dann nur 50 Euro zurückerstattet.

Kaufvertrag stornieren – geht das?

Der erste Impuls vieler Kunden ist es, vom Kaufvertrag zurücktreten zu wollen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist aber darauf hin, dass abgeschlossene Kaufverträge auch bei einer Insolvenz weiter gültig sind.

Küchenquelle bietet Kunden dennoch eine Möglichkeit zur Vertragsaufhebung an. Wer bereits eine Anzahlung von zehn Prozent oder mehr geleistet hat und den Vertrag stornieren möchte, der kann dies ohne eine Aufhebungspauschale tun. Die bereits geleistete Anzahlung kann dann beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Aber wie bereits erwähnt werden private Gläubiger häufig zuletzt berücksichtigt und bekommen dann in der Regel auch nur einen Teil des Geldes zurückerstattet.

Für Kunden, die noch keine Anzahlung geleistet haben, bietet Küchenquelle eine einvernehmliche Vertragsauflösung. Diese beinhaltet allerdings, dass man eine Aufhebungspauschale in Höhe von zehn Prozent brutto des vereinbarten Küchengesamtauftrags zahlen muss.

Hat man noch keine Anzahlung geleistet und will auch keine zehn Prozent für eine Vertragsauflösung zahlen, dann kann man auch zunächst abwarten, wie sich der Insolvenzverwalter zur weiteren Abwicklung äußert. Sollte dann angegeben werden, dass der Vertrag nicht erfüllt wird, dann sind Kunden auch nicht mehr daran gebunden. Laut VZ kann sich so ein Verfahren aber über Jahre hinziehen.

Grundsätzlich rät die VZ davon ab, abgeschlossene Verträge bei Insolvenz vorschnell zu kündigen. Denn unabhängig davon, ob die bereits geleistete Anzahlung verloren ist, müssen Verbraucher möglicherweise noch mit Schadenersatzforderungen des Insolvenzverwalters rechnen. Außerdem wird auch davon abgeraten, hohe Anzahlungen vor der Lieferung von bestellten Möbeln oder Küchen zu leisten, da die Kunden bei Insolvenz des Unternehmens den Verlust ihres Geldes riskieren.

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Beanstandungen und Reklamationen

Während viele Kunden noch auf ihre Küchen warten und nicht wissen, wie es jetzt weitergeht, gibt es auch einige, die bereits ihre Küche geliefert bekommen haben – aber Beanstandungen haben. Auch zu diesem Fall äußert sich Küchenquelle aktuell auf der Website.

Dort heißt es, dass aufgrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens jeder Gewährleistungsanspruch als Insolvenzforderung zu qualifizieren ist. Da Küchenquelle, so heißt es auf der Website, dazu angehalten ist, keine Insolvenzforderungen zu bedienen, hat das Unternehmen nun die Möglichkeit, dem Gewährleistungsanspruch einen Wert beizumessen. Dieser kann dann wiederum beim Insolvenzverwalter als Insolvenzforderung angemeldet werden.

Konkret will Küchenquelle Kunden, die Gewährleistungsansprüche haben, kontaktieren und ihnen den Gegenwert aufzeigen. Dabei geht es um Erstattung der Kosten für Materialaufwand, wie etwa fehlende Teile oder reklamierte Artikel. Außerdem können Kosten für Arbeitsaufwand veranschlagt werden.

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