2. Juli 2021, 4:08 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Die Mietzahlung ist eine der wichtigsten Pflichten von Mietern. Sie müssen dafür sorgen, dass das Geld rechtzeitig auf den Weg gebracht wird. Ob es beim Vermieter ankommt, müssen sie nicht kontrollieren.
Die Miete ist regelmäßig und pünktlich fällig. Mieter müssen dafür sorgen, dass die Zahlung regelmäßig durchgeführt werden kann. Tun sie das nicht, geraten sie in Zahlungsverzug und riskieren die Kündigung. Doch was, wenn die Bank bei der Überweisung an den Vermieter einen Fehler macht? Haften dann die Mieter?
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Nein, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 189/20), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr. 11/2021) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Dass die Bank die Miete fehlgeleitet hat und sie dadurch nicht pünktlich kam, führt nicht dazu, dass ein Mieter in Zahlungsrückstand gerät.
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In dem verhandelten Fall hatte die Vermieterin den Mietvertrag gekündigt, weil die Miete für August nicht und die Miete für den November nicht pünktlich bei ihr ankam. Die Mietzahlung für August wurde allerdings ordnungsgemäß vom Konto der Mieter abgebucht. Allerdings hatte die Bank die Zahlung fehlgeleitet, sodass die Vermieterin das Geld nicht bekam. Die Miete für November wurde mit wenigen Tagen Verzögerung gezahlt.
Die Räumungsklage hatte keinen Erfolg: Mieter müssten die Mietzahlung rechtzeitig überweisen. Das sei hier auch geschehen, befanden die Richter. Habe ein Mieter bei ausreichend gedecktem Konto den Zahlungsauftrag fehlerfrei erteilt, habe er rechtzeitig geleistet. Dass der Betrag von der Bank fehlgeleitet wurde, gehe nicht zu Lasten der Mieter. Die fällige Mietzahlung für November sei noch vor Ablauf des Monats gezahlt worden. Dieser kurzfristige Zahlungsverzug rechtfertige keine Kündigung.