Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Baumarktpartner von myHOMEBOOK
OBI Logo
Heize ich zu viel?

Wie Mieter an Informationen zu ihrem Energieverbrauch kommen

skyline schornstein
Heizkosten sind sichtbar - nicht nur an einem Wintermorgen über der Stadt, sondern künftig auch monatlich durch Informationsschreiben für Mieter Foto: Getty Images
dpa

16. Februar 2022, 5:43 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Mieter sollen in Zukunft ihre Heizkosten besser nachvollziehen können. Damit sie nicht erst bei der Abrechnung sehen, wie viel Energie sie verbraucht haben, müssen Vermieter sie nun monatlich darüber informieren. Allerdings nur, wenn der Energieverbrauch digital ablesbar ist.

Artikel teilen

Wie viel Energie verbraucht meine Heizung eigentlich, wenn das Thermostat auf zwei statt auf drei steht? Wie wirkt es sich aus, wenn ich die Heizung nachts abschalte? Die neue Informationspflicht der Hauseigentümer zum Heizverhalten ihrer Mieter könnte Antworten auf solche Fragen liefern. Seit Januar müssen Hauseigentümer ihren Mietern monatlich Informationen über deren Energieverbrauch für die Heizung zukommen lassen, das sieht die neue Heizkostenverordnung vor. Jedenfalls, wenn in der Wohnung schon fernablesbare Messgeräte installiert sind. Ältere analoge Messeinrichtungen müssen laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in der Regel bis Ende 2026 durch digitale ersetzt werden.

Besser verstehen, wie teuer man heizt

Die Regelung „soll die Sensibilität der Bewohner für ihr Heizverhalten stärken“, sagt Rolf Bosse von Mieterverein zu Hamburg. Bisher haben sie Informationen zu ihrem Verbrauch nur mit ihrer jährlichen Abrechnung erhalten. „Dann ist ja eigentlich schon alles gelaufen, die Mieter können im Nachhinein keinen Einfluss mehr auf ihren Verbrauch nehmen“, so Bosse. Mit der monatlichen Information können sie nun direkter und schneller reagieren.

Die Informationen über den Energieverbrauch der Mieter kann in Papierform oder per E-Mail zugeschickt werden, es gibt auch Webportale oder Apps mit entsprechendem Zugang zu den Daten. Folgende Mindestangaben müssen mitgeteilt werden:

  • Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden
  • Vergleich dieses Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats sowie mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres
  • Vergleich mit dem Durchschnittsverbrauch in der Liegenschaft oder einer Nutzergruppe

In den jährlichen Abrechnungen sind nun auch Hinweise zum genutzten Brennstoffmix verpflichtend, ebenso wie die Erläuterung von Steuern und Abgaben sowie ein Vergleich des gegenwärtigen Energieverbrauchs des Mieters mit dem jeweiligen Verbrauch im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Auch interessant: 13 Tipps, um Heizkosten zu sparen

Gasetagenheizungen sind ausgenommen

Nicht alle Hauseigentümer fallen unter diese Pflicht. Sondern nur jene, die bisher laut der Heizkostenverordnung auch schon zur verbrauchsabhängigen Abrechnung verpflichtet waren, erklärt Inka-Marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Vermieter einer Wohnung in einem Zweifamilienhaus betrifft dies nicht, wenn sie selbst darin eine Wohnung bewohnen. Auch für Einheiten mit Gasetagenheizung müssen keine monatlichen Updates erstellt werden. Aber in vermieteten Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften sind diese Informationen regelmäßig Pflicht – wenn es dort fernablesbare Messtechnik gibt.

Mehr zum Thema

Steigende Nebenkosten durch Regelung

Die Regelung hat einen Nachteil: Erfassungssysteme und Infoservice kosten Geld. Der Deutsche Mieterbund (DMB) geht davon aus, dass die Kosten sich später in den Betriebskostenabrechnungen wiederfinden.

Gut zu wissen: Kommt der Hauseigentümer seinen neuen Pflichten nicht nach, kann das sogar Sanktionen nach sich ziehen. Mieter können den auf sie entfallenden Kostenanteil um drei Prozent kürzen, wenn der Gebäudeeigentümer fernablesbare Geräte nicht fristgerecht installiert oder seinen Informationspflichten nicht nachkommt, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Mieterberater Rolf Bosse rät daher: Mieter sollten jetzt durchaus auf ihre Vermieter zugehen, um die monatlichen Informationen zu erhalten, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Schließlich sollen sie in die Lage versetzt werden, ihr Verbrauchsverhalten nachzuvollziehen.

Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.