13. Oktober 2019, 8:56 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Ob Mieter das Treppenhaus reinigen müssen, richtet sich nach ihrem Vertrag. Grundsätzlich ist der Vermieter für saubere Gemeinschaftsräume zuständig. Er kann Mieter aber an den Kosten beteiligen.
Für das Reinigen der gemeinsam genutzten Räume im Haus ist nicht der Mieter, sondern der Vermieter zuständig – auch für das Treppenhaus. Die Ausgaben für die Reinigung der Flure oder anderer Gemeinschaftsräume zählen aber als Betriebskosten, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Das bedeutet, dass sie über die Betriebskostenabrechnungen anteilig auf die Mieter umgelegt werden können – wenn der Mietvertrag dies vorsieht.
Vermieter ist zuständig für das Reinigen des Treppenhauses
Auch wenn der Vermieter sich formell um die Reinigung kümmern muss – der Mietvertrag kann die Mieter verpflichten, dass sie Treppenhaus, Dachboden oder Keller selbst zu reinigen haben. Die Hausordnung oder ein Reinigungsplan legen dann genau fest, wo und in welchen Abständen geputzt werden muss. Auf die Einhaltung muss der Vermieter achten.
Vermieter kann Putzhilfen beauftragen
Kümmern sich einzelne Mietparteien nicht ausreichend um ihre Aufgaben, kann der Vermieter sie abmahnen oder Schadensersatz fordern: Er kann eine Putzhilfe beauftragen und die Kosten hierfür dem Mieter, der das Treppenhaus nicht geputzt hat, in Rechnung stellen.
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Externe Reinigung nur mit Zustimmung der Mieter möglich
Selbst wenn das Treppenhaus nicht sauber ist, darf der Vermieter das Reinigen aber nicht einfach ganz an ein Unternehmen übertragen und die Kosten auf alle Mieter verteilen. Diese Änderung ist jedoch nach Angaben des Mieterbunds nur mit Zustimmung aller Mieter im Haus möglich. Denn diese haben mit dem Mietvertrag nicht nur die Pflicht zur Treppenhausreinigung, sondern auch das Recht darauf übernommen. Daran darf der Vermieter nicht einseitig etwas ändern.