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Mietpreisbremse, Heizkosten, CO2-Steuer

Was sich dieses Jahr für Mieter und Vermieter ändert

Skyline Berlin Sonnenuntergang
In diesem Jahr kommen sowohl auf Mieter als auch auf Vermieter einige Änderungen zu Foto: Getty Images
Katharina Regenthal
Redakteurin

14. Januar 2022, 13:52 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

2022 bringt für Mieter und Vermieter in Deutschland ein paar Veränderungen. Mit der neuen Regierung gibt es auch neue Regeln, die Vor- und Nachteile bringen. Aber vor allem für Mieter soll das Leben leichter werden. myHOMEBOOK hat die wichtigsten Veränderungen im Überblick.

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Mehr Durchblick bei den Heizkosten, Entspannung auf dem Wohnungsmarkt oder ein Zuschuss bei den Energiekosten: 2022 und die neue Ampel-Koalition halten für Mieter und Vermieter in Deutschland einiges bereit – für sie gibt es einige Änderungen. Volker Rastätter vom DMB Mieterverein München hofft, dass das Jahr 2022 ein gutes Jahr für Mieter wird. Aber: „Im Großen und Ganzen eher ein Trostpflaster als ein großer Wurf“. Der Mieterbund bezeichnet das Wohnproblem als ein riesiges in Deutschland – auch „Normal- und Besserverdienende bangen mittlerweile um ihr Zuhause“, so Rastätter. Er fordert grundlegende Änderungen, um Mietern wirklich zu helfen – etwa ein Mietenstopp für sechs Jahre.

Entspannung durch die Verlängerung der Mietpreisbremse

Die vermutlich größte Veränderung für Mieter in Deutschland ist die Verlängerung der Mietpreisbremse. Die neue Ampel Koalition aus SPD, FDP und Grüne will sie sogar bis 2029 verlängern. Das soll für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen, denn Vermieter dürfen bei einer Neuvermietung die Miete nur um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen.

Außerdem möchte die Ampel-Koalition die Kappungsgrenze absenken. Eine positive Veränderung für Mieter, so Rastätter. In besonders angespannten Gebieten sollen Vermieter die Miete nur noch um maximal 11 Prozent in drei Jahren erhöhen können – bisher lag die Marke bei 15 Prozent. „Mit der Kappungsgrenze sind Bestandsmieter geschützt. Anders als bei der Mietpreisbremse. Die hilft nur, wenn man einen neuen Mietvertrag unterschreibt“, erklärt er. Aber auch dort sieht der DMB Mieterverein München noch Verbesserungsbedarf. Die Kappungsgrenze müsste deutlich stärker abgesenkt werden, um die Lage zu beruhigen.

Am besten wäre ein komplettes Einfrieren der Mieten, das keine Mieterhöhungen mehr erlaubt. Also ein Mietenstopp.“

Volker Rastätter vom DMB Mieterverein München

Die Mietspiegelpflicht kommt

Mitte 2022 tritt eine weitere Änderung für Mieter und Vermieter in Kraft – die Reform des Mietspiegelrechts. Städte ab 50.000 Einwohnern müssen dann einen Mietspiegel erstellen. Ab 100.000 Einwohnern müssen sie sogar einen qualifizierten Mietspiegel aufweisen. Dieser basiert dann, anders als beim einfachen Mietspiegel, auf wissenschaftlichen Standards.

Grundsätzlich soll der Mietspiegel dabei helfen, Mieten besser einschätzen zu können. Wer etwa in eine neue Stadt zieht, weiß oft nicht, welche Summe in welchem Viertel marktüblich wäre. Der Mietspiegel gibt die ortsüblichen Mieten an und zeigt die durchschnittlichen Mieten. Die Wohnungen werden dabei nach Baujahr, Größe, Ausstattungsmerkmalen und Lage verglichen.

Geteilte Kosten bei der CO2 Steuer

Der CO2-Preis wird künftig aufgeteilt – zum Nachteil von Vermietern. Denn bisher mussten die Mieter die Steuer komplett zahlen. Nun sollen die Kosten ab der Jahreshälfte zwischen beiden Parteien aufgeteilt werden. Mieter haben keinen Einfluss auf die Art der Heizung – daher hätte sich der DMB Mieterverein München gewünscht, dass Vermieter komplett für die Steuer aufkommen, mit der Begründung, dass diese auch entscheiden können, ob sie eine umweltfreundlichere Heizung einbauen.

Mehr Durchblick bei den Heizkosten

Mit einer neuen Heizkostenverordnung haben Mieter in Zukunft einen besseren Überblick. Monatlich können sie nun über ihren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser vom Vermieter informiert werden – sofern bereits fernablesbare Messgeräte vorhanden sind. Für Vermieter besteht dann eine Mitteilungs- und Informationspflicht. Bis Ende 2026 sollen dann alle Messgeräte aus der Ferne ablesbar sein.

Auch interessant: Bauministerin fordert „serielles Bauen“ – kommt jetzt der Plattenbau zurück?

Energiekosten-Zuschuss für Wohngeld-Empfänger

2021 haben die Strom- und Energiepreise neue Rekordwerte erreicht. Nahezu alle Energieversorger haben deshalb zum Jahreswechsel die Preise erhöht – was wiederum Mehrkosten für die Verbraucher nach sich zieht. Damit Geringverdiener nicht an ihre Grenzen stoßen, will die Ampel-Koalition in diesem Jahr einen Heizkostenzuschuss einführen. Allerdings profitieren dabei nur Menschen, die bereits Wohngeld als Sozialleistung beziehen. Dem Münchner Mieterverein geht das nicht weit genug, weil nicht nur Empfänger von Wohngeld unter den hohen Energiepreisen leiden, sondern sehr viel mehr Mieter.

Keine Kabel-TV-Kosten mehr über die Betriebskosten

Bisher konnten Vermieter Kosten für Kabel-TV über die Betriebskosten bei den Mietern abrechnen. Wenn das so festgelegt war, hatten Mieter gar nicht die Wahl, ob und wie sie fernsehen wollen. Das ändert sich mit dem neuen Telekommunikationsmodernisierungsgesetz. Das sieht vor, dass Vermieter die Kabelkosten fürs Fernsehen künftig nicht mehr pauschal abrechnen dürfen. Dafür gibt es eine Übergangsfrist bis Mitte 2024. Der DMB Mieterverein München begrüßt die Veränderungen, sieht allerdings auch Lücken. „Verlierer könnten die Mieter sein, deren Vermieter günstige, langjährige Sammelverträge mit den Kabelnetzbetreibern abgeschlossen haben. Für diese Menschen könnte es teurer werden“, so Rastätter.

Mehr zum Thema

Zensus 2022

In diesem Jahr wird gezählt – dabei werden vor allem Eigentümer und Vermieter in die Pflicht genommen. Sie müssen für den Zensus, der um ein Jahr verschoben wurde, Fragen über den Mieter, das Mietverhältnis, die Wohnung oder das Gebäude, die Miete und andere Faktoren beantworten. Die Ergebnisse sollen dann in Zukunft als Grundlage für wohnungspolitische Gesetze und Regelung gelten.  

Themen Mietrecht
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