Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Service

Wie dürfen Mieter ihre Wohnung modernisieren?

Wie dürfen Mieter ihre Wohnung modernisieren?
Wenn Mieter die Modernisierung ihrer Wohnung selbst übernehmen, sollten sie mit dem Vermieter schriftliche Absprachen treffen Foto: Getty Images
dpa

26. Mai 2021, 4:46 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Ein neues Bad in der Wohnung, eine Etagenheizung oder ein Türspion in der Wohnungstür – wer solche Maßnahmen plant, holt sich besser das Okay des Eigentümers. Andernfalls kann es teuer werden.

Artikel teilen

Mieter dürfen häufig nur mit Vermieter-Zustimmung die Wohnung modernisieren. Das gilt zumindest für bauliche Maßnahmen mit Eingriffen in die Bausubstanz, erklärt der Deutsche Mieterbund. Die Zustimmung des Vermieters sollte sich Mieter zur Absicherung am besten schriftlich geben lassen.

Was passiert, wenn Mieter die Wohnung ohne Zustimmung modernisieren?

Haben Mieter ihre Modernisierungsarbeiten und Investitionen während der Mietzeit nicht vertraglich abgesichert, können sie beim Auszug schnell eine böse Überraschung erleben: Laut geltendem Recht können Vermieter fordern, dass Mieter ihre Investitionen entfernen beziehungsweise zurückbauen, sodass die Wohnung im ursprünglichen Zustand zurückgegeben wird.

Die Kostenfallen bei unerlaubter Modernisierung

Mieter haben auf dem Papier zwar das Recht, Einrichtungen oder Einbauten bei Beendigung des Mietverhältnisses mitzunehmen. In der Praxis ist das Mitnahmerecht oft wertlos oder es kommt Mieter teuer zu stehen. Wertlos ist es, wenn Mieter in der neuen Wohnung mit den Einbauten überhaupt nichts anfangen können. Teuer wird es, wenn Mieter nicht nur die Kosten des Ausbaus tragen müssen, sondern auch den alten Zustand wiederherstellen und bezahlen müssen.

Auch interessant: Vermieter muss Modernisierung rechtzeitig ankündigen

Mehr zum Thema

Wie können sich Mieter vor dem Modernisieren der Wohnung absichern?

Mieter können sich schützen, indem sie vor dem Modernisieren der Wohnung feste Vereinbarungen mit den Vermietern treffen. Wichtig ist in erster Linie die Zustimmung zu den beabsichtigten Modernisierungen, Baumaßnahmen oder Investitionen.

Gleichzeitig sollten sie das Einverständnis festhalten, dass die Einbauten nach Ablauf der Mietzeit in der Wohnung verbleiben können oder dass sie bauliche Veränderungen nicht zurückbauen müssen. Bei teureren Modernisierungen sollte außerdem vereinbart werden, dass Mieter beim Auszug einen Restwert ausgezahlt bekommen.

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.