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Antrag stellen

Steuervorteil für Bau neuer Mietwohnungen läuft bald aus

Mietwohnungen
Bei neuen Wohnprojekten sollten die Vermieter nicht mehr allzu lange mit der Antragstellung warten Foto: Getty Images
dpa

5. Juni 2021, 5:43 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper – vor allem in den Ballungszentren. Aus diesem Grund gibt es zusätzliche Anreize in Form von Sonderabschreibungen. Allerdings sollten sich Antragsteller beeilen, denn die Frist läuft ab.

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Um den Bau von Mietwohnungen attraktiver zu gestalten, können Investoren sie zum Teil von der Steuer absetzen. Ein Anreiz ist die zusätzliche Sonderabschreibungsmöglichkeit – konkret geht es um die sogenannte Paragraf-7b-Abschreibung. Doch die läuft bald aus, Bauanträge sollte man zeitnah stellen. Was das für Vermieter bedeutet, erfahren Sie hier.

Mietwohnung mit Sonderabschreibungen von der Steuer absetzen

Vermieter können für neu gebaute Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen. Dabei lassen sich jährlich bis zu fünf Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich zur normalen Abschreibung einsparen.

So können innerhalb von vier Jahren insgesamt bis zu 28 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung steuerlich wirksam werden. Die Förderung betrifft nicht nur Wohnungen im Zusammenhang mit dem Neubau von Gebäuden, sondern auch die Schaffung neuer Wohnungen in bestehenden Gebäuden. Dazu zählt etwa ein Dachgeschossausbau oder die Umwidmung von Fabrikgebäuden in Wohnungen.

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Antrag rechtzeitig stellen

Die Sonderabschreibung setzt aber voraus, dass der Bauantrag für die neue Wohnung vor dem 01.01.2022 eingeht. Nur vorlageberechtigte Architekten und Bauingenieure können Bauanträge stellen. „Vermieter, die planen in bestehenden Gebäuden neue Wohnungen zu schaffen oder gänzlich neue Wohngebäude zu errichten, müssen sich deshalb sputen, wenn sie mit der Sonderabschreibung kalkulieren, denn die Stellung eines Bauantrags braucht seine Zeit“, sagt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Hinzu kommt, dass auch Architekten und Bauingenieure vielfach im Homeoffice sind und einige Prozesse daher generell etwas länger dauern. Außerdem nutzen viele Eigenheimbesitzer das wegen der Reisebeschränkungen gesparte Urlaubsgeld für Um- und Anbauten an ihren Häusern, sodass viele Architekten und Ingenieure kaum mehr Kapazitäten haben. Ist kein Bauantrag erforderlich, muss die Bauanzeige bis zu diesem Stichtag erfolgen. Die kann vom Steuerpflichtigen selbst vorgenommen werden.

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Gefördert wird bezahlbarer Wohnraum

Zu beachten ist außerdem, dass die Sonderabschreibungsmöglichkeit nur für maximal 2000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche anwendbar ist und generell ausgeschlossen ist, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten je Quadratmeter Wohnfläche einen Betrag von 3000 Euro übersteigen. „Diese Begrenzungen wurden eingefügt, weil keine Luxuswohnungen, sondern bezahlbarer Wohnraum steuerlich gefördert werden soll“, erklärt Nöll.

Themen Immobilien
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