24. August 2023, 16:54 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Ein Paar nutzt das Nachbargrundstück, um mit Fahrrad oder Mülltonne zum eigenen Grundstück zu gelangen. Müssen die Nachbarn das dulden? Dazu gibt es nun ein aktuelles Urteil aus Frankenthal.
Der kürzeste Weg ist nicht immer der beste. Ein Paar aus dem Frankenthal in der Pfalz musste nun diese Erfahrung machen. Der Streit landete sogar vor Gericht. Demnach darf der Nachbar nicht den Weg über das eigene Grundstück abkürzen, etwa mit dem Fahrrad.
Nachbar darf Grundstück nicht mit Fahrrad passieren
Im Streit um den Weg über eine Parzelle hat ein Gericht in der Pfalz die Klage eines Ehepaars abgewiesen. Das Paar aus Bad Dürkheim hatte den Gang über ein Nachbargrundstück dazu genutzt, von der Straße etwa mit Fahrrädern oder Mülltonen zum eigenen Grundstück zu kommen, wie das Landgericht Frankenthal mitteilte.
Als die Besitzer des Grundstücks jedoch einen Zaun errichteten, klagte das Paar auf dessen Beseitigung. Sie mussten ihre Räder nun über zwei Stufen und den Hausflur befördern. Schließlich landete der Fall vor Gericht.
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Wie lautete die Begründung des Gerichts?
Das Gericht wies die Klage ab. Ein sogenanntes Notwegerecht bestehe nur, wenn ein Grundstück von einer öffentlichen Straße nicht anders als über ein angrenzendes Grundstück zu erreichen sei, hieß es. Hier liege keine solche Insellage vor. Dass der andere Weg umständlicher und unbequemer sei, spiele keine Rolle. Das Urteil ist rechtskräftig.
mit Material der dpa