15. März 2023, 10:54 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Jahrelang haben ein Ehepaar und ein Nachbar in Bayern um das Thema Grillen gestritten. Jetzt hat ein Gericht festgelegt, wie oft der Nachbar noch grillen darf. Zudem droht eine Geldstrafe von 250.000 Euro.
Mit den ersten höheren Temperaturen beginnt für viele Menschen auch wieder Zeit zum Grillen. So hat das auch ein Mann aus Bad Tölz gesehen und sooft es ging auf seiner Terrasse gegrillt. Das Pärchen, das direkt darüber wohnte, störte sich allerdings an dem Rauch und den Gerüchen. Es zog vor Gericht – und hat im Berufungsprozess Recht bekommen.
Prozess zog sich über mehrere Jahre
Bei schönem Wetter grillte der Nachbar nahezu jeden Tag – so schildern es die Kläger. Obwohl nur ein Elektrogrill genutzt wurde, fühlten sie sich durch Rauch und Qualm, der in die Wohnung im zweiten Stock zog, gestört. Die Rentner zogen vor Gericht – die erste Verhandlung wurde 2021 vor dem Wolfratshausener Amtsgericht gehalten.
Das Paar wollte, dass der Nachbar auf seiner Terrasse nur noch fünfmal im Jahr und höchstens zweimal pro Monat grillt. Der damalige Richter machte einen Vergleichsvorschlag: das Grillen auf viermal im Monat und 20 Mal im Jahr zu begrenzen. Doch der Vergleich scheiterte, da sich der Beklagte nicht darauf einlassen wollte. Anschließend wurden etwa ein Dutzend Zeugen aus der Wohnungseigentümergemeinschaft befragt. Doch auch das brachte zunächst kein Ergebnis – und das Paar scheiterte mit ihrer Klage am Amtsgericht.
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Strafe in Höhe von 250.000 Euro droht
Im Februar 2023 beschäftigte sich dann das Landgericht München I mit dem Nachbarschaftsstreit. Wieder wurden andere Nachbarn und Zeugen befragt. Diesmal kam das Gericht zu einer Entscheidung: Der beklagte Mann darf auf seiner Terrasse im Erdgeschoss des Wohnhauses nur noch maximal viermal im Monat grillen. Außerdem darf er nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen grillen. Hält sich der Mann nicht an diese Vorgaben des Gerichts, dann droht ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.
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Nach diesem Gerichtsurteil stellen sich wahrscheinlich viele die Frage, ob grundsätzlich festgelegt ist, wie oft man grillen darf. Die Antwort: Es ist nicht generell festgelegt oder beschränkt. Es gibt auch keine gesetzliche Regelung, die besagt, wie oft man grillen darf, erklärt der Mieterverein München.
Die Mieter-Experten raten jedoch dazu, im Mietvertrag nachzuschauen. Dort ist meist festgelegt, wann und wie oft man grillen darf. Steht es nicht im Mietvertrag und auch nicht in der Hausordnung, dann gilt laut Mieterverein das sogenannte „Nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot“. Tägliches Grillen ist dann nicht zumutbar, wenn sich Nachbarn darüber beschweren.
Landet so ein Fall vor Gericht, dann kann es ganz unterschiedlich ausgehen. So urteilte das Amtsgericht Bonn, dass der Vermieter verpflichtet ist, darauf hinzuwirken, dass nur einmal pro Monat gegrillt werden darf und es zudem 48 Stunden vorher angekündigt werden muss. Das Amtsgericht Westerstede legte hingegen eine Grill-Obergrenze von zehnmal im Jahr fest.