28. November 2023, 10:49 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Trotz hohen Auslastungsspitzen soll das Stromnetz in Deutschland auch in Zukunft stabil bleiben. Um die allgemeine Versorgung mit Energie sicherzustellen, haben Netzbetreiber ab Januar 2024 erweiterte Möglichkeiten.
Ab dem 1. Januar 2024 haben Stromnetzbetreiber die Erlaubnis, den Strom für steuerbare Wärmepumpen oder Wandladestationen – auch bekannt als Wallboxen – vorübergehend zu begrenzen. Das gilt zumindest dann, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. Diese Regelung wurde von der Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.
Was steckt dahinter?
Die örtlichen Energieversorgungsunternehmen haben die Möglichkeit, während solcher Überlastungen den Strombezug auf bis zu 4,2 Kilowatt zu reduzieren, wie die Behörde erklärt. Diese Maßnahme betrifft jedoch nicht den regulären Haushaltsstrom. „Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, sodass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können“, heißt es weiter. Eine vollständige Abschaltung der „steuerbaren Verbrauchseinheiten“ sei dabei nicht vorgesehen.
Hinweis: Als „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ gelten laut § 14a EnWG insbesondere Wärmepumpen, private Ladepunkte für E-Autos, Anlagen zur Erzeugung von Kälte, Stromspeicher und Nachtstromspeicherheizungen.
Wie oft dürfen Netzbetreiber den Strom ab 2024 begrenzen?
Die Bundesnetzagentur geht davon aus, „dass Eingriffe nur in Ausnahmefällen erfolgen“ werden. Außerdem sollen sie nicht mit „wesentlichen Komforteinbußen“ verbunden sein.
Zusätzlich müssen die Netzbetreiber solche Eingriffe in gemeinsamen Internetplattformen veröffentlichen. Dadurch soll die breite Öffentlichkeit informiert werden, wenn in bestimmten Netzbereichen Überlastungsprobleme auftreten und der Netzbetreiber Verbesserungen am Netz vornehmen muss.
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Entschädigung geplant
Im Gegenzug erhalten die Besitzer der steuerbaren Geräte wie Haushalte mit Wärmepumpen oder Elektroauto-Ladegeräten eine Vergünstigung. Diese Entschädigung wird entweder als jährlicher Pauschalbetrag auf das Netzentgelt angerechnet oder wirkt sich als Senkung des Strom-Arbeitspreises um 60 Prozent für die entsprechenden Geräte aus.
Entscheidet man sich für die Pauschale, besteht ab 2025 zudem die Möglichkeit, ein zeitvariables Netzentgelt zu wählen. Dadurch würden Verbraucher in Zeiten geringer Netzbelastung weniger Gebühren für den bezogenen Strom zahlen.
Wie lautet die Begründung?
„Die Behörde betont, dass der Großteil der Niederspannungsnetze noch nicht für die schnelle Inbetriebnahme von Wärmepumpen und privaten Ladeeinrichtungen ausgelegt sei. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und private Ladeeinrichtungen für E-Autos hätten höhere Leistungen als die meisten Haushaltsgeräte, so die Bundesnetzagentur. Ein rascher Ausbau, die Digitalisierung und Optimierung der Netze seien daher dringend erforderlich.“– Felix Mildner, Redaktionsleiter
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Was bedeutet das für Verbraucher?
myHOMEBOOK hat bei der Verbraucherzentrale NRW nachgefragt, was mit den Änderungen auf die Haushalte zukommt. Rechtsanwalt und Referent für Energierecht Holger Schneidewindt gibt Entwarnung. „Es ist ein weiser Mittelweg, um allen gerecht zu werden“, erklärt der Experte. Es gehe nicht um eine Abschaltung von Geräten, sondern darum, das Stromnetz nicht zu sehr zu belasten. „Schließlich will der Gesetzgeber weiterhin, dass Verbraucher Wärmepumpen und Wallboxen kaufen.“ Mit der Neuerung möchte man dies gewährleisten.
Außerdem: „Die Netzbetreiber dürfen nur im absoluten Notfall ein paar Anlagen drosseln“, sagt Schneidewindt. Viele der rund 900 Verteilernetze seien schon bereit für die höheren Auslastungen. Schneidewindt bringt es bei der Neu-Regelung auf den Punkt: „Viel Lärm um nichts.“ Es sei auch aus Verbraucher-Sicht vorteilhaft, dass es die Regelung gibt, auch wenn die Relevanz wohl gering sei.