19. Oktober 2023, 5:30 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Gute Nachrichten für alle, die planen, ein klimafreundliches Haus zu bauen. Nicht nur stehen ab 2024 neue staatliche Förderungen zur Verfügung, man kann sich auch von extra zertifizierten Energieexperten beraten lassen. Doch auch jetzt gibt es schon Zuschüsse.
Wer in Zukunft klimafreundlich baut, kann in mehrfacher Hinsicht profitieren. Einerseits gibt es ab 2024 Förderungen für den Neubau, andererseits gibt es einen Pool an Energieberatern, die den Bauherren zur Seite stehen.
Energieberater für klimafreundlichen Neubau
Künftig bietet die Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) für Förderprogramme des Bundes eine spezielle Kategorie für qualifizierte Fachkräfte im Bereich klimafreundlicher Neubau. Darauf weist die Deutschen Energie-Agentur (dena) hin, die diese Liste von Fachleuten im Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren verwaltet. In der „Neubau“-Kategorie, die ab 2024 verfügbar ist, können Interessenten nach Fachkräften suchen, die eine Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment, kurz: LCA) für die Neubauförderung durchführen können.
Was bringt die Lebenszyklusanalyse?
Die LCA ermöglicht es, die CO2-Emissionen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg zu analysieren. Dies gewährleiste, dass Neubauten durch geringe Treibhausgasemissionen, hohe Energieeffizienz und einen erheblichen Anteil erneuerbarer Energien beim Wärme- und Strombedarf einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten, so die dena.
Die Integration der neuen Kategorie in die Expertenliste und die Regelungen erfolgt bis Ende 2023. Bis ausreichend Fachkräfte in dieser Kategorie verfügbar sind, können Bauende mit Experten in der BEG-Kategorie zusammenarbeiten und nach Kenntnissen im Bereich LCA fragen.
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Welche Neubau-Förderungen gibt es 2024?
Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des BMWSB bietet zinsverbilligte Kredite über die KfW-Bank. Für 2023 steht ein Fördervolumen von über 1,5 Milliarden Euro bereit. Für 2024 sind rund 1,1 Milliarden Euro vorgesehen. Es steht auch Privatpersonen offen, die über ihre Hausbanken Anträge stellen können. Förderfähig sind sowohl der Neubau als auch der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude.
Die neue Kategorie gilt auch für das im Juni 2023 gestartete Förderprogramm „Wohneigentumsförderung für Familien“ (WEF). Dieses soll Familien mit kleinen und mittleren Einkommen beim Neubau und Erwerb von klimafreundlichem Wohneigentum unterstützen. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite und kann ebenfalls über die Hausbank beantragt werden.
Mit Material der dpa