12. April 2021, 4:31 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Das neue Wohnungseigentumsgesetz gibt Immobilienverwaltern mehr Rechte. Für Eigentümergemeinschaften stellt sich die Frage, ob sie ihren Verwaltervertrag erneuern müssen. Dafür gibt es jetzt ein neues Muster.
Bereits seit Dezember des vergangenen Jahres gilt das neue Wohnungseigentumsgesetz, das kurz WEG-Gesetz heißt. Aufgrund der vielen gesetzlichen Änderungen stellt sich für Eigentümergemeinschaften aber immer noch die Frage, ob sie die bestehenden Verwalterverträge ändern müssen und falls ja, wie und in welchem Umfang.
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Wichtig dabei ist zu wissen: Altverträge behalten ihre Gültigkeit, müssen aber spätestens bei einem Verwalterwechsel angepasst werden. Der Verband Wohnen im Eigentum (WiE) hat dazu jetzt einen neuen Mustervertrag veröffentlicht, der Eigentümergemeinschaften die notwendigen Informationen liefert.
Der Vertrag soll laut WiE eine Alternative zu den Muster-Verträgen der Verwalterverbände sein, der die Interessen der Wohnungseigentümer vertraglich fixiert. So führt das Formular zum Beispiel auf, welche Grundleistungen zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung gehören und damit pauschal mit dem Verwalterhonorar vergütet sein sollten und zudem, welche Sonderleistungen in der Regel zusätzlich zu bezahlen sind.
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Was genau bedeutet das für die Verwalter?
Konkret findet sich in dem WiE-Verwaltervertrag etwa kein vertraglicher Anspruch der Verwalter auf Entlastung und keine Haftungsbeschränkung für die Verwalter. Auch sind dem Verwalter laut dieser Vorlage Verträge mit sich selbst verboten. Ebenso ist hier keine Sondervergütung für Eigentümerversammlungen in Abendstunden und an Wochenenden vorgesehen.