24. Juli 2021, 5:13 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Vollgelaufene Keller, eingedrückte Mauern: Viele Menschen in den Überschwemmungsgebieten wissen nicht, wie sie ihre Häuser wieder aufbauen sollen. Muss der Staat alles zahlen und sollte es künftig eine Pflichtversicherung geben?
Aufgrund des Hochwassers im Westen Deutschlands gibt es gerade eine kontroverse Diskussion über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Die Münchner Ökonomin Monika Schnitzer hält sie für sinnvoll, „wenn man verhindern will, dass manche auf eine solche Versicherung verzichten, im Vertrauen darauf, im Katastrophenfall Hilfe durch den Staat zu erhalten“, sagte das Mitglied des Sachverständigenrats („Wirtschaftsweise“) der „Wirtschaftswoche“. Allerdings müsse die Höhe der Prämien auf die Höhe der Risiken abgestimmt sein. Wessen Haus und Grund stärker gefährdet sind, sollte laut Schnitzer höhere Prämien zahlen.
Als Elementarschäden gelten Schäden verursacht durch Naturereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Erdrutsche.
Anreize zum Selbstschutz aufrecht halten
Auch der Präsident des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel, Gabriel Felbermayr, befürwortet eine privatwirtschaftlich organisierte Pflichtversicherung, die beispielsweise bei Hochwasser greift. „Diese müsste aber mit einem Selbstbehalt ausgestattet sein, damit die Anreize zum Selbstschutz aufrecht bleiben“, sagte er der Zeitschrift. Die Prämien sollte man an die existierenden Risiken anpassen, wie das bei anderen Versicherungen auch der Fall ist. Der Staat sollte in einer Übergangsphase helfen, sofern Besitzer von Häusern in Überschwemmungsgebieten plötzlich mit hohen Prämien konfrontiert wären.
Der Präsident des Ifo-Instituts, Clemens Fuest, sieht dagegen trotz der Hochwasser-Katastrophe „keine hinreichende Begründung“ für eine Pflichtversicherung. Wenn sich die Politik trotzdem dafür entscheide, sollte sie „auf jeden Fall privat sein“, und es müsste „eine sehr hohe Selbstbeteiligung geben, damit die Fehlanreize, in hochwassergefährdeten Gebieten zu bauen, in Grenzen gehalten werden“.
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Verbraucherschützer lehnen Pflichtversicherung wegen Hochwasser ab
Zuvor hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Hausbesitzern zwar eine Elementarschadenversicherung empfohlen, eine Pflichtversicherung aber als zu großen Eingriff in die Grundrechte abgelehnt. Vzbv-Vorstand Klaus Müller sprach sich für ein gesetzlich verankertes Prinzip der Allgefahrendeckung aus. „Damit hätten Verbraucher das Recht, dass beispielsweise ihre Häuser zunächst gegen alle Risiken abgesichert wären. Sie können aber auch einzelne Risiken abwählen“, erläuterte Müller.
Der baden-württembergische Regierungschef Winfried Kretschmann kündigte am Dienstag an, sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Herbst erneut für eine Pflichtversicherung einzusetzen.