3. Februar 2024, 5:55 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Wenn der Kühlschrank nicht mehr funktioniert oder das Handy seinen Dienst verweigert, hat man nach Ablauf der Garantie eigentlich nur die Möglichkeit, ein neues Gerät zu kaufen. Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben sich darauf verständigt, dass dies in Zukunft anders laufen soll.
Bisher ist es so, dass defekte Geräte nicht immer repariert werden. Auch im Rahmen der Garantieabwicklung bekommt man des Öfteren ein komplett neues Gerät. In Zukunft soll es so etwas nicht mehr geben. Wenn ein Gerät noch repariert werden kann, dann soll es auch repariert werden, auch wenn die Garantie bereits überschritten ist. Künftig hat man also ein Recht auf eine Reparatur – darauf hat sich die EU geeinigt.
Reparaturen sollen Standard werden
Laut René Repasi (SPD), dem Verhandlungsführer des Europaparlaments, werden jährlich rund 35 Millionen Tonnen Müll produziert, weil defekte Geräte nicht repariert, sondern durch Neuware ersetzt werden. Das berichtet die Tagesschau und zitiert den Abgeordneten wie folgt: „Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben.“ Künftig solle es nun einfacher und günstiger für Verbraucher werden, wenn ein Gerät repariert werden muss.
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Um welche Geräte handelt es sich?
Vorerst handelt es sich bei den Zielobjekten um sogenannte „weiße Ware“. Darunter fallen unter anderem Haushaltsgeräte oder auch Handys. Gegenstände wie Möbel oder Kopfhörer werden noch nicht im neuen Gesetz inbegriffen.
Der TÜV-Verband begrüßt diese Entscheidung: „Die Erleichterung der Reparatur defekter Produkte fördert nicht nur die Langlebigkeit von Produkten und unterstützt Verbraucher beim nachhaltigen Konsum, sondern schafft auch neue Arbeitsplätze, vermeidet Abfall und reduziert die Abhängigkeit von ausländischen Rohstoffen“, erklärt Juliane Petrich, Referentin für Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband.
Wann das neue Gesetz in Kraft treten wird, ist nicht ganz klar. Allerdings dauert es in der Regel nur ein paar Wochen, bis ein Rechtstext veröffentlicht wird. Die Zustimmung des Parlaments und der EU-Staaten sei laut Tagesschau nur noch reine Formsache.