27. November 2020, 14:03 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
In Berlin wundern sich viele Mietinteressenten über die Tatsache, dass nun zwei verschiedene Mietpreise in den Verträgen stehen. Der Berliner Mieterverein spricht dabei von sogenannten „Schattenmieten“. Was dahintersteckt und was man dabei unbedingt beachten sollte.
„Schattenmiete“ – dieser Begriff scheint nichts Gutes zu Verheißen. Und tatsächlich herrscht hier, wie bei vielen Aspekten rund um den Berliner Mietendeckel, nach wie vor viel Unsicherheit. Viele große Wohnungsbaugesellschaften sind mittlerweile dazu übergegangen, zwei Mietpreise im Mietvertrag festzulegen. Der Mieterverein Berlin, bei dem sich myHOMEBOOK erkundigt hat, warnt vor dieser Praxis und gibt Tipps, wie sich Mietinteressenten verhalten sollten.
Was sind Schattenmieten – und was haben sie mit dem Mietendeckel zu tun?
„In neuen Mietverträgen werden zwei Mieten vereinbart“, erklärt Wibke Werne vom Berliner Mieterverein e.V. auf myHOMEBOOK-Anfrage. „Einmal die nach dem Berliner Mietendeckel zulässige Miete. Außerdem eine höhere Miete, die für den Fall gelten soll, dass der Mietendeckel gekippt wird oder ausläuft.“ Bei der letzteren handelt es sich um die umgangssprachlich genannte „Schattenmiete“. Nach der Einführung des Mietendeckels sind in Berlin viele Mietpreise begrenzt. Allerdings sind laut Werner viele Vermieter davon überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel für unzulässig erklären wird.
Auch interessant: Welche Fragen Vermieter stellen dürfen – und welche tabu sind
Warum können Schattenmieten problematisch sein?
Für potentielle Mieter können die Schattenmieten laut Werner ein Problem darstellen, „weil sie in der Regel deutlich über den nach dem Mietendeckel zulässigen Mieten liegen.“ Zudem kommt es zu Verunsicherung bei den Mietern, da sie nicht wissen, welcher Preis denn nun der richtige ist.
Sind Schattenmieten rechtlich vertretbar?
Der Berliner Mieterverein hält die Vereinbarung von Schattenmieten für unzulässig, da sie gegen das Mietendeckel-Gesetz verstoßen. Allerdings ist diese Frage in der Rechtsprechung umstritten. „Gerichtliche Entscheidungen gibt es bislang nur zu der Frage, ob während der Geltung des Mietendeckels der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangen kann, ohne die tatsächliche Zahlung der erhöhten Miete zu fordern“, erklärt Werner. Dabei handelt es sich um einen Unterfall der Schattenmiete. Bislang haben sich die Gerichte jedenfalls noch nicht geeinigt, ob die Schattenmiete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags zulässig ist.
Sollten Mieter einen solchen Mietvertrag unterzeichnen?
„Momentan sind kaum Mietverträge ohne solche Schattenmietvereinbarungen zu finden“, weiß Werner über den Berliner Mietmarkt. Ihr Rat an die Wohnungssuchenden in der Hauptstadt:
„Da die Rechtslage noch nicht geklärt ist und wir nicht ausschließen können, dass die Vereinbarung solcher Schattenmieten entgegen unserer Einschätzung für zulässig erklärt wird, sollten Mieter solche Mietverträge nur dann unterschreiben, wenn sie sich auch die höhere Schattenmiete leisten können.“
Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin Berliner Mieterverein e.V.
Die Folgen für Mieter Bundesverfassungsgericht kippt den Mietendeckel in Berlin
Bis zu 37 Euro pro Quadratmeter Mit welchem Trick Vermieter die Preisbremse umgehen
Schwanger, Vorstrafen, Rauchen … Welche Fragen Vermieter stellen dürfen – und welche tabu sind
Wie könnte es damit weitergehen?
Neben dem Berliner Mietendeckel gilt weiterhin die Mietpreisbremse – und zwar nicht nur in der Hauptstadt. Demnach darf die Miete bei Vertragsschluss im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. „Wir empfehlen daher die Prüfung, ob die Schattenmiete nach der Mietpreisbremse zulässig ist“, sagt Werner. Dazu bietet der Berliner Mieterverein über seine „Aktion Mietpreisüberprüfung“ Unterstützung an – auch für Nichtmitglieder.