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30.000 Umfrageteilnehmer

So viele Gartenbesitzer halten sich bewusst nicht an die gesetzliche Schonzeit

In Deutschland ist es per Gesetz untersagt zwischen März und September größere Schnitte im Garten durchzuführen
In Deutschland ist es per Gesetz untersagt, zwischen März und September größere Schnitte im Garten durchzuführen Foto: Getty Images / kbwills
Franka Kruse-Gering
Redakteurin

12. Oktober 2023, 13:26 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Wer seinen Garten liebt und pflegt, muss zwangsläufig gelegentlich zur Heckenschere oder Säge greifen, um Gehölze zu stutzen. Es gibt allerdings die sogenannte Schonzeit, die von März bis September gilt. In diesem Zeitraum ist das Beschneiden von Bäumen, Büschen, lebendigen Zäunen und Hecken untersagt. Doch wer hält sich wirklich daran?  

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In einer großen Umfrage wollte myHOMEBOOK von seinen Lesern wissen, wie viele Personen sich wirklich an die Schonzeit halten und wie vielen Gartenbesitzern diese egal ist. Im Zeitraum von 14 Tagen im September haben rund 30.000 Personen ihre Stimme abgegeben. Die Ergebnisse sind eindeutig – und auch etwas besorgniserregend.

So viele halten sich an die Schonzeit

Die myHOMEBOOK-Umfrage hat gezeigt, dass sich der Großteil der Gartenbesitzer tatsächlich bewusst an die Schonzeit hält. Insgesamt 20.070 Personen gaben an, während der Schonzeit gar nicht zu schneiden oder nur kleinere Pflegeschnitte durchzuführen. Das sind 67 Prozent der Befragten.

Etwas bedenklich ist die Zahl derer, denen die Schonzeit „egal“ ist. 15 Prozent der myHOMEBOOK-Leser entschieden sich für diese Antwort. In Summe sind das 4637 Personen. Eine ebenfalls alarmierende Zahl ist die derer, die noch nie etwas von der Schonzeit gehört haben wollen. 8 Prozent und somit 2354 Personen wählten in der Umfrage diese Antwortmöglichkeit.

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Darum ist die Schonzeit so wichtig

In Deutschland ist die Schonzeit per Gesetz geregelt: „Es ist verboten, […] Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, heißt es im Bundesnaturschutzgesetz.

Der Grund dafür ist der Schutz der Insekten und der Vögel, die während dieser Zeit brüten. Hält man sich nicht an die Schonzeit und es kommt zur Anzeige, können empfindliche Strafen drohen.

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Halten Sie sich an die Schonzeit? ­Ergebnisse der Umfrage

Hinweis der Redaktion: Das Voting wurde unter den myHOMEBOOK-Lesern durchgeführt und ist nicht repräsentativ.

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