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Befreiung von Ertragsteuer

Bürokratische Hürden für Solaranlagen sollen abgebaut werden

Solaranlagen Dach
Die Bundesregierung will die bürokratischen Hürden bei Solaranlagen senken Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

19. September 2022, 6:33 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Geht es nach der Bundesregierung, dann würden sehr viel mehr Dächer in Deutschland mit Solaranlagen bestückt sein. Bisher war aber vor allem die Anschaffung vielen zu kompliziert. Deshalb sollen jetzt die bürokratischen Hürden niedriger werden.

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Die Bundesregierung will steuerliche und bürokratische Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen unter anderem auf Privathäusern abbauen. Das Kabinett hat einen entsprechenden Vorschlag von Bundesfinanzminister Christian Lindner beschlossen. Viele Bürger scheuten Solaranlagen bisher aus bürokratischen Gründen, sagte der FDP-Politiker. Deshalb sollen Einnahmen aus Solaranlagen bis zu einer bestimmten Leistung in Zukunft von der Ertragsteuer befreit werden. Auf Lieferung und Installation soll unter bestimmten Umständen auch keine Mehrwertsteuer mehr anfallen.

Zusätzlicher Anreiz für Hausbesitzer

„Das befreit viele private Nutzer der Photovoltaik davon, über eine Kleinunternehmerregelung zu einem Vorsteuerabzug zu kommen“, sagte Lindner. „Ich glaube, damit haben wir im Steuersystem einen echten, ganz starken zusätzlichen Anreiz dafür geboten, wirklich jetzt dem Gedanken näherzutreten, eine tolle Anlage auf das eigene Dach zu stellen.“

Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen begrüßen die Pläne, Besitzer einer Solaranlage in Zukunft von der Ertragsteuer zu befreien. In einer gemeinsamen Mitteilung betonten die Finanzminister der fünf Bundesländer: „Gemeinsam können wir durch Vereinfachung und Verzicht auf Steuerbürokratie diejenigen unterstützen, die für Klimaschutz und Energieunabhängigkeit aktiv werden.“ Niemand solle allein deshalb zum Steuerberater müssen, weil er mit einer Solaranlage einen Beitrag zur Energiewende leiste.

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Ertragssteuerbefreiung bis 30 Kilowatt

Die Ertragssteuerbefreiung soll für Solaranlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt gelten. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bisher gibt es lediglich für Anlagen bis 10 Kilowatt eine Vereinfachungsregel.

Im Gespräch in der Bundesregierung ist zusätzlich auch ein Vorschlag des Wirtschaftsministeriums, die Stromgewinnung aus Solarkraft auszuweiten. So soll es etwa eine Krisensonderausschreibung für Solaranlagen mit einem Volumen von 1500 Megawatt geben, um den Ausbau voranzutreiben. Diese Maßnahme ist für den 15. Januar vorgesehen. Zudem sollen nach dem Willen des Wirtschaftsministeriums Regelungen zur Begrenzung der Einspeisung aus Solaranlagen ins Netz früher wegfallen als geplant.

Mit Material der dpa

Themen Immobilien Nachhaltig leben Photovoltaik
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