12. August 2022, 14:11 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Blendet Sonnenlicht aufgrund einer Spiegelung der Solaranlage des Nachbarn ins eigene Heim hinüber, kann das nerven. Mitunter führt das sogar zu einem heftigen Streit, der vor Gericht landet. Ob ein Nachbar verpflichtet ist, die Module auf dem Dach neu auszurichten, wurde jetzt juristisch verhandelt.
Sonnenlicht erhitzt nicht nur Wasser, sondern mitunter auch die Gemüter. Denn viele Dächer mit einer Solaranlage stören mit der Spiegelung des Sonnenlichts. Eine Gefahr nicht nur für den Straßenverkehr! Auch zwischen Nachbarn wird es brenzlig, wenn Tag für Tag Sonnenstrahlen vom Nachbarhaus herüberleuchten. Dann ist Streit vorprogrammiert! So geschehen in Braunschweig (Niedersachsen), wo ein aktueller Nachbarschaftsstreit um reflektierendes Sonnenlicht vor Gericht landete.
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Spiegelung der Solaranlage – worum sich Nachbarn streiten
Der Fall, den jetzt das Oberlandesgericht Braunschweig zu verhandeln hatte, dürfte viele Hausbesitzer interessieren. Die Kläger in dem Verfahren (Aktenzeichen: 8 U 166/21) gaben an, die reflektierten Sonnenstrahlen der PV-Module auf dem Dach des Nachbarhauses blendeten sie unzumutbar.
Das Oberlandesgericht Braunschweig erklärt in einer Pressemitteilung: „Auf dem Hausdach der Beklagten sind in Richtung des Wohnhauses der klagenden Partei u.a. Paneele einer Photovoltaik-Anlage montiert. Die klagende Partei behauptet, durch die Reflexion der Sonneneinstrahlung auf die Paneele in Teilen ihres Hauses in unzumutbarer Weise geblendet zu werden.“
Die Richter verhandelten auch die Frage nach Grenzwerten und Lichtausstrahlungen. „Diese sind im vorliegenden Fall überschritten, die Lichtreflexionen müssten beseitigt werden“, so das Argument der Anwohner. Sie verwiesen auf technische Normen zur Lichtemission.
Aufhellung oder Blendung
Licht ins Dunkel bringt die Expertise eines Sachverständigen. Nach dessen Einschätzung könne man in diesem Fall allerdings nicht von einer wesentlichen Beeinträchtigung ausgehen. OLG Braunschweig: „Nach den Feststellungen des Sachverständigen, auf die sich die Entscheidung des Oberlandesgerichts stützt, seien in dem Wohnraum der klagenden Partei insgesamt nur an 60 Tagen im Jahr und insgesamt unter 20 Stunden pro Jahr Reflexionen verursacht durch die Paneele wahrnehmbar.“
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Was hat der Gutachter genau unter die Lupe genommen?
Der Sachverständige hat einiges gemessen. So zum Beispiel die Lage der Wohnhäuser, die Neigungswinkel der Anlage, den Sonnenstand. Und er hat die Wetterdaten ermittelt und ausgewertet.
Während eines Ortstermins stellte der Gutachter zwar fest, dass es zwar eine Aufhellung durch die PV-Anlage vom Nachbarn gäbe. Augen würden so aber nicht geblendet.