Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Steigende Energiepreise

Lohnt sich jetzt ein Wechsel in die Grundversorgung bei Strom oder Gas?

Grundversorgung
Die Energiemärkte stehen kopf - da kann es eine Überlegung wert sein, sich in die Grundversorgung fallen zu lassen Foto: Getty Images
myHOMEBOOK Logo
myHOMEBOOK Redaktion

31. August 2022, 5:43 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Viele Menschen dürften die Grundversorgung noch als einen der teuersten Tarife am Energiemarkt kennen. Inzwischen wendet sich das Blatt aber. Was heißt das für meinen Strom- oder Gasvertrag?

Artikel teilen

Läuft Ihre Preisgarantie bei Strom oder Gas aus? Und die neuen Verbrauchspreise Ihres Sondervertrags sind sogar teurer als die Grundversorgung? Viele Verbraucherinnen und Verbraucher dürften sich angesichts der steigenden Energiekosten fragen, was sie nun tun sollen. Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale NRW, gibt Antworten.

Lohnt sich der Wechsel vom inzwischen oftmals teureren Sondervertrag in die Grundversorgung?

Die Energiemärkte stehen kopf. Während die Grundversorgung jahrelang der teuerste Tarif war, profitieren Kunden der Grundversorgung derzeit von der defensiven Beschaffungsstrategie der Grundversorger und der Mischkalkulation über die vergangenen zwei bis drei Jahre. Kunden sollten daher erwägen, sich in die Grundversorgung fallen zu lassen.

Dauerhaft ist aber auch in der Grundversorgung davon auszugehen, dass die Preise weiter anziehen und sich dem Niveau der teuren Sonderverträge angleichen.

Auch interessant: Die wichtigsten Stolperfallen beim Wechsel des Stromanbieters

Gibt es bei Preissteigerungen ein Sonderkündigungsrecht?

In der Regel schon. Bei einem Sondervertrag haben Kundinnen und Kunden dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich der Vertrag ändert – eine Preisänderung stellt in den allermeisten Fällen so eine Vertragsänderung dar.

Der Vertrag kann dann zu dem Zeitpunkt beendet werden, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt. Steigen die Preise also etwa zum 1. November, können Betroffene bis zum 31. Oktober kündigen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Kündigung dann aber auch beim Versorger eingegangen sein.

Mehr zum Thema

Müssen Anbieter ihre Preise wieder senken, wenn die Beschaffungspreise fallen?

Wir müssen angesichts weiterer Preissteigerungen an den Großhandelsmärkten davon ausgehen, dass wir zwei bis drei Jahre mit sehr hohen Energiepreisen leben müssen. Spätestens dann dürfte sich die Situation entspannen und die Energieversorger werden die Tarife dann nach unten anpassen.

mit Material der dpa

Themen Strom

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.