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So hoch ist die Entlastung durch die Strompreisbremse wirklich

Strompreisbremse 2023
Online-Rechner der Verbraucherzentrale zeigen genau auf, wie hoch die Abschlagszahlungen inklusive der Strompreisbremse sind Foto: iStock / dragana991
Katharina Regenthal
Redakteurin

13. März 2023, 12:53 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Die andauernde Energiekrise sorgt auch für hohe Strompreise. Um private Verbraucher und Unternehmen zu entlasten, gilt seit März 2023 die Strompreisbremse. Wer davon profitiert und wie man sich ausrechnen kann, wie hoch die Entlastung sein wird.

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Viele haben zum neuen Jahr eine Preiserhöhung vom Stromanbieter bekommen. Betroffene müssen jetzt höhere Abschläge zahlen – allerdings nicht dauerhaft. Denn am 1. März 2023 ist die Strompreisbremse in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 30. April 2024 und soll sowohl private Verbraucher, aber auch kleine und mittlere Unternehmen während der Energiekrise entlasten. „Wer zum Jahreswechsel eine Preiserhöhung bekommen hat und nun höhere Abschläge bezahlen muss, sollte wissen, dass die Abschläge ab März in vielen Fällen wieder niedriger werden“, erläutert Christina Wallraf, Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Energieanbieter mussten ihre Kunden demnach bis spätestens Ende Februar über die neuen Abschläge informieren und die Entlastung durch die Strompreisbremse mitteilen.

Wer profitiert von der Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse soll vor allem private Verbraucher entlasten. Wer aktuell mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom zahlt, der profitiert von der Maßnahme. Denn diese begrenzt den Preis auf 40 ct/kWh für 80 Prozent des Stromverbrauchs. Maßgeblich ist dabei die Verbrauchsmenge des Vorjahres.

Auch kleine und mittlere Unternehmen werden entlastet. Bei ihnen darf der Stromverbrauch pro Jahr allerdings nicht über 30.000 kWh liegen. Auch sie profitieren von der Strompreisbremse und den damit gedeckelten Preisen.

Die Strompreisbremse ist offiziell am 1. März 2023 in Kraft getreten – gilt aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. „Die Entlastung für die ersten beiden Monate bekommen Haushalte dann beispielsweise im März gutgeschrieben“, erklärt Wallraf.

So hoch ist die Entlastung wirklich – eine Beispielrechnung

Seit März gilt die Strompreisbremse – sie soll die Verbraucher vor allem entlasten. Wie hoch die tatsächlich ausfällt, hat das Online-Portal Statista in einer Beispielrechnung aufgeführt. Demnach sinkt dank der Strompreisbremse die monatliche Mehrbelastung für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 4500 kWh pro Jahr von rund 94 Euro auf 48,75 Euro. Damit ergibt sich eine jährliche Ersparnis von 585 Euro. Grundlage für die Beispielrechnung war ein Anstieg der Stromkosten von 30 auf 55 Cent pro Kilowattstunde.

Statista
Die Grafik zeigt die monatlichen Strom-Mehrkosten mit und ohne Strompreisbremse Foto: Statista

Energiekosten-Rechner schafft Klarheit

Wie hoch bei jedem einzelnen die Entlastung ausfällt, hängt davon ab, wie viel man aktuell für eine Kilowattstunde Strom bezahlt. Wer es ganz genau wissen will, der kann den Energiekosten-Rechner der Verbraucherzentrale NRW nutzen. Dieser berücksichtigt die Strompreisbremse. Um die neuen Abschläge zu berechnen, benötigt man folgende Werte:

  • Jahresverbrauch: Die Preisbremse für den Strompreis gilt nur für 80 Prozent des Verbrauchs. Deshalb ist der Jahresverbrauch wichtig, da er entscheidend für die Entlastung und die Abschlagshöhe ist. Der Wert steht meist auf der Jahresabrechnung des Stromanbieters.
  • Bruttopreis pro Kilowattstunde: Der Bruttopreis je Kilowattstunde schließt Steuern, Umlagen und Abgaben ein – er ist laut Verbraucherzentrale maßgeblich für die Höhe der Abschläge.
  • Grundpreis: Die meisten Stromtarife haben einen Grundpreis. Wie hoch dieser ist, kann man auf der letzten Rechnung oder dem Preiserhöhungsschreiben ablesen. Auch der Energieanbieter kann darüber Auskunft geben. Einige Verbraucher haben keinen Grundpreis, sondern ein Messentgelt – dieses kann auch in den Rechner der Verbraucherzentrale eingetragen werden.

Hat man diese Informationen im Rechner der Verbraucherzentrale eingegeben, ergibt sich der monatliche Abschlag inklusive der Strompreisbremse.

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Hat man seinen Abschlag berechnet, kann man diesen Betrag nun mit dem vergleichen, den man aktuell zahlt. Ist der aktuelle Abschlag deutlich zu niedrig, sollte man sich an seinen Versorger wenden und um eine Anpassung bitten. Sonst drohen am Ende hohe Nachzahlungen.

Ist der aktuelle Abschlag deutlich zu hoch, sollte man sich ebenfalls an den Versorger wenden. Denn laut Verbraucherzentrale baut man in dem Fall ein Guthaben beim Anbieter auf, für das man bis zur nächsten Jahresabrechnung das Insolvenzrisiko trägt. Das bedeutet, geht der Anbieter pleite, könnte das Geld verloren sein.

Themen Strom
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