21. Februar 2024, 11:14 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Vorübergehend hatte die Regierung nach dem russischen Angriff auf die Ukraine und den damit verbundenen Konsequenzen die Umsatzsteuer gesenkt. Nun läuft die Übergangszeit ab – wobei bisher nicht ganz klar ist, zu welchem Zeitpunkt. myHOMEBOOK hat bei einer Verbraucherschützerin nachgefragt.
Da die Energiepreise nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 rapide anstiegen, reagierte die Bundesregierung hierzulande mit einer Senkung der Umsatzsteuer. Die Mehrwertsteuer, wie sie auch genannt wird, sank von 19 auf sieben Prozent. Das Ziel: Die Preise für Gas und Wärme auf ein moderates und bezahlbares Niveau bringen. Doch nun gibt es Änderungen.
Wann die Umsatzsteuer für Gas und Fernwärme wieder steigt
Mittlerweile haben sich die Preise wieder stabilisiert. Ursprünglich war laut dem sogenannten „Wachstumschancengesetz“ geplant, die Vergünstigung Ende Februar 2024 auslaufen zu lassen. Allerdings ist auch im Gespräch, diese noch bis Ende März bestehen zu lassen.
„Wir gehen ebenfalls davon aus, dass der vergünstigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent nun wohl doch bis Ende März bestehen bleibt“, erklärt Christina Wallraf, Energiereferentin der Verbraucherzentrale NRW auf myHOMEBOOK-Anfrage. „Der Bundestag hatte zwar eine Verkürzung der niedrigeren Mehrwertsteuer beschlossen, sodass eigentlich wieder der normale Mehrwertsteuersatz ab dem 1. März gelten sollte“, sagt die Expertin. Das Gesetz hänge allerdings, nachdem der Bundesrat nicht zugestimmt hatte, im Vermittlungsausschuss fest.
Was bedeutet das für die Haushalte?
Die Mehrbelastung aufgrund der höheren Umsatzsteuer für Gas und Fernwärme richtet sich nach dem aktuellen Preis sowie dem aktuellen Verbrauch. Verbraucherschützerin Wallraf gibt ein paar Preisbeispiele, mit welchen Mehrkosten Haushalte nun rechnen müssen.
Gas
Ein Haushalt, der aktuell mit Gas für 9 Ct/kWh heizt, zahlt in Zukunft 10 Ct/kWh. Für eine Familie im Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Verbrauch wird es also um 200 Euro teurer. Ein Zweipersonenhaushalt hingegen, der 12.000 kWh Verbrauch hat, zahlt 120 Euro mehr pro Jahr.
Ein Haushalt, der aktuell 12 Ct/kWh zahlt, zahlt mit der normalen Mehrwertsteuer 13,3 Ct/kWh. Entsprechend steigt dann auch die Mehrbelastung auf 260 Euro (20.000 kWh) bzw. 156 Euro (12.000 kWh) pro Jahr.
Fernwärme
Die Fernwärmepreise sind laut Wallraf recht unterschiedlich. Daher wird auch die Kostenbelastung durch die Mehrwertsteuererhöhung unterschiedlich ausfallen. Zwei Szenarien im Vergleich:
- Beispiel: Fernwärme kostet 11 Ct/kWh, der neue Preis liegt bei 12,23 Ct/kWh.
- Mehrbelastung bei 12.000 kWh Verbrauch: ca. 150 Euro pro Jahr
- Mehrbelastung bei 20.000 kWh Verbrauch: 246 Euro pro Jahr
- Beispiel: Fernwärme kostet 18 Ct/kWh, der neue Preis liegt bei 20 Ct/kWh.
- Mehrbelastung bei 12.000 kWh: 240 Euro pro Jahr
- Mehrbelastung bei 20.000 kWh: 400 Euro pro Jahr
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Wie können Verbraucher reagieren?
„Grundsätzlich kann man nichts gegen die höhere Mehrwertsteuer unternehmen“, erklärt Wallraf. Die Änderung der Mehrwertsteuer stelle kein Sonderkündigungsrecht dar. Allerdings bestehe für Gaskunden die Möglichkeit, zum Ende der normalen Vertragslaufzeit den Anbieter zu wechseln.
Bei Fernwärme müssen die Kunden die höheren Preise hingegen hinnehmen. Hier helfen laut Wallraf nur Energiesparmaßnahmen, um die Heizkosten im Haushalt zu reduzieren.