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Überbelegung

8,5 Millionen Menschen leben in zu kleinen Wohnungen

Plattenbauten
Laut dem Statistischen Bundesamt wohnt gut jeder Siebte Städter in beengten Verhältnissen Foto: Getty Images
dpa

6. November 2021, 4:06 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Wohnen in Deutschland wird immer teurer. Das führt dazu, dass mehr Menschen in beengten Verhältnissen leben müssen. Vor allem Alleinerziehende und Städter haben oft das Nachsehen.

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Im Corona-Krisenjahr haben in Deutschland 8,5 Millionen Menschen in Wohnungen gelebt, die nach europäischer Definition zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl haben. Die sogenannte Überbelegungsquote lag bei 10,3 Prozent, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Besonders betroffen von beengtem Wohnraum waren Menschen in Städten, Alleinerziehende sowie Kinder und Jugendliche.

Zu wenig Wohnraum: Gut jeder siebte Städter lebt auf engem Raum

Besonders hoch war Überbelegungsquote in Städten. Gut jeder Siebte (15,0 Prozent) wohnte dort in beengten Verhältnissen. In Kleinstädten und Vororten waren dagegen anteilsmäßig nur etwa halb so viele Menschen betroffen (7,9 Prozent). Auf dem Land lebten lediglich 5,8 Prozent der Bevölkerung in überbelegten Wohnungen.

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Den Angaben zufolge wohnten 29,9 Prozent der Alleinerziehenden und deren Kinder beengt. Zugleich waren Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren mit 16,4 Prozent die Altersgruppe, die am häufigsten betroffen war. Knapp jeder sechste Minderjährige lebte in einer überbelegten Wohnung. Bei den über 65-Jährigen waren es nur 3,0 Prozent.

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Viele Alleinlebende wohnen in Ein-Zimmer-Appartements

Häufiger betroffen waren auch Alleinlebende. Laut europäischer Definition muss ein Ein-Personen-Haushalt mindestens zwei Zimmer haben, damit die Wohnung nicht als überbelegt gilt. Den Angaben zufolge wohnten 13,0 Prozent der Alleinlebenden im vergangenen Jahr in überbelegten Wohnungen, beispielsweise in Ein-Zimmer-Appartements.

Im europäischem Vergleich war die Überbelegungsquote am höchsten in Rumänien (45,1 Prozent) und Lettland (42,5 Prozent). Vergleiche mit Vorjahresergebnissen sind aufgrund der Neugestaltung der Erhebung im Jahr 2020 nicht möglich.

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