Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Baumarktpartner von myHOMEBOOK
OBI Logo
Grund für Steit

Urteil: Einbau von Isolierglasfenstern ist Modernisierung

Der Austausch von Kastendoppelfenstern gegen Isolierglasfenster ist in der Regel eine Modernisierung
Der Austausch von Kastendoppelfenstern gegen Isolierglasfenster ist in der Regel eine Modernisierung Foto: Getty Images / dima_sidelnikov
dpa

27. August 2021, 3:58 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Mieter müssen sich finanziell an Modernisierungen beteiligen. Denn Vermieter können einen Teil der Kosten auf die Miete umlegen. Nicht selten kommt es deshalb zum Streit. Diesmal um Isolierglasfenster.

Artikel teilen

Der Austausch von Kastendoppelfenstern gegen Isolierglasfenster ist in der Regel eine Modernisierung. Das heißt: Mieter müssen die Maßnahme dulden, wie ein Urteil des Landgerichts Berlin zeigt (Az.: 67 S 108/19), über die die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr. 14/2021) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Härtegründe können nur in bestimmten Fällen geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die Energieeinsparung durch die Maßnahme vergleichsweise gering ist.

Mehr zum Thema

Modernisierung: Mieter wehrte sich gegen Austausch durch Isolierglasfenstern

In dem verhandelten Fall hatte sich ein Mieter gegen den angekündigten Austausch der Fenster gewehrt. Seine Begründung: Die Vorgaben zum Heizen und Lüften nach dem Austausch der Fenster könnten nicht eingehalten werden. In einem Merkblatt war vorgegeben, dass viermal am Tag stoßgelüftet werden sollte. Da ihm dies unmöglich sei, sei er nicht verpflichtet, den Austausch zu dulden, erklärte der Mieter.

Dazu passend: Experte warnt vor „Wintermodus“-Trick bei Fenstern, der Heizkosten sparen soll

Das Gericht war von dieser Argumentation nicht überzeugt. Der Austausch sei eine Modernisierung, denn durch die neuen Fenster werde Energie eingespart. Dass im betreffenden Fall die theoretisch berechnete Einsparung bei lediglich 30 Litern Heizöl liege, ändere an diesem Sachverhalt nichts. Der Verweis auf die Vorgaben zum Heizen und Lüften greife ebenfalls nicht. Denn es in dem Merkblatt heiße es, es solle „möglichst“ vier Mal am Tag gelüftet werden. Dieses Lüften samt Auf- und Zudrehen der Thermostate stelle allenfalls eine Lästigkeit darr, die aber keine Härte begründe.

Themen Immobilien
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.