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Missverständliche Werbung

Verbraucherzentrale verklagt Aldi wegen Irreführung bei Balkonkraftwerken

Balkonkraftwerk
Aufgrund von irreführenden Angaben bei einem Balkonkraftwerk verklagte die Verbraucherzentrale den Discounter Aldi (Symbolbild) Foto: Getty Images / Maryana Serdynska
Felix Mildner
Redaktionsleiter

20. September 2023, 13:41 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Steckerfertige Solarmodule inklusive Zubehör gibt es mittlerweile auch bei Discountern zu kaufen – etwa bei Aldi. Allerdings klagte nun die Verbraucherzentrale Sachsen wegen irreführender Werbung im Aldi-Onlineshop.

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Für wenige Hundert Euro gibt es Photovoltaikanlagen für den Balkon zu kaufen, unter anderem auch bei Netto, Lidl oder Aldi. Bei Letzterem kam es jetzt allerdings zu einer Klage seitens der Verbraucherzentrale Sachsen. Konkret geht es um das Angebot für ein Balkonkraftwerk im Onlineshop des Discounters. „Wer bei der erreichbaren Leistung fast das Doppelte angibt, was die Anlage erreichen kann, führt interessierte Verbraucher in die Irre und verstößt gegen geltendes Recht“, erklärt Jurist Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Worum es genau in der Klage gegen Aldi geht, erfahren Sie hier.

Aldi bei Balkonkraftwerken verklagt – das steckt dahinter

Konkret handelt es sich um missverständliche Angaben, die auch schnell zur Verwirrung bei Verbrauchern führen können. Es geht dabei um die maximale Leistung. Im Online-Angebot wurde deklariert, dass es sich um ein „Plug-and-play“-Balkonkraftwerk mit einer „maximalen Ausgangsleistung von 600 W“ handelt. Tatsächlich handelt es sich jedoch nur um die maximale Leistung des mitgelieferten Wechselrichters.

Dazu passend: Balkonkraftwerke – die besten Mini-Solaranlagen im Vergleich

Die beiden Solarmodule erreichen lediglich eine maximale Leistung von 350 Wp (Watt peak). Dadurch hat Aldi mit einer Gesamtleistung geworben, die das Balkonkraftwerk nicht erreichen kann. Solch unzutreffende Angaben führen Verbraucher in die Irre.

Das sagt Aldi zu den Vorwürfen

Laut der Verbraucherzentrale argumentierte Aldi, dass die beworbene Information von den Zielgruppen durchaus verständlich sei. Kunden, die sich mit dem Thema beschäftigen, würden nachvollziehen können, dass sich die Angaben zur Spitzenleistung ausschließlich auf den Wechselrichter beziehen.

„Die Verbraucherzentrale Sachsen vertritt aber die Auffassung, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf vollständige, eindeutige, nachvollziehbare, aber vor allem korrekte Angaben angewiesen sind“, so Michael Hummel.

Mehr dazu: Lohnt sich eine Solaranlage auf meinem Balkon?

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Mit Balkonkraftwerken eigenen Strom erzeugen

Auch für Mieter bieten Balkonsolargeräte eine unkomplizierte und kostengünstige Möglichkeit, sich von fossilen Energieträgern unabhängiger zu machen. Mit den sogenannten Plug-and-play-Solargeräten lässt sich ein Teil des eigenen Strombedarfs decken. Die Kosten für den Kauf belaufen sich auf etwa 500 bis 1000 Euro.

Die Mini-PV-Anlagen sind in der Lage, Geräte wie Kühlschrank oder Waschmaschine mit Strom zu versorgen. Zum Jahreswechsel soll die Anmeldung beim Netzbetreiber zudem erleichtert werden. Zudem gibt es eine Vielzahl an Förderungen für Balkonkraftwerke – teils bis zu 500 Euro.

Themen Photovoltaik

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