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Neuer Gesetzesentwurf

Vermieter sollen Balkonkraftwerke nicht mehr generell verbieten dürfen

Balkonkraftwerk
Die Hürden für die Installation eines Balkonkraftwerks werden gesenkt Foto: Getty Images / JazzIRT
Felix Mildner
Redaktionsleiter

14. September 2023, 14:50 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Balkonkraftwerke sind aktuell stark nachgefragt. Kein Wunder! Mit den günstigen Mini-Solaranlagen lassen sich die eigenen Stromkosten senken, die Inbetriebnahme wird zunehmend einfacher. Dazu soll auch eine Gesetzesänderung beitragen, die von der Regierung auf den Weg gebracht wurde.

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Die Bundesregierung hat mittlerweile das Potenzial von Balkonkraftwerken erkannt und möchte die Hürden in diesem Bereich weiter abbauen. Nachdem mit dem „Solarpaket 1“ bereits die Anmeldung vereinfacht und auch die maximal erlaubte Wechselrichterleistung auf 800 Watt angehoben wurde, sollen nun weitere Erleichterungen kommen. Demnach soll es für Mieter künftig leichter werden, ein Balkonkraftwerk zu installieren – auch ohne Zustimmung des Vermieters. Das Gesetz muss zunächst allerdings noch verabschiedet werden.

Vermieter sollen Balkonkraft nicht blockieren können

Um die Installation von Stecker-Solarmodulen auf dem Balkon für Mieter zu erleichtern, hat die Bundesregierung Änderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht beschlossen. Demnach soll die Stromgewinnung über Balkonkraftwerke nun ein Punkt in der Liste der sogenannten „privilegierten Maßnahmen“ sein, wie tagesschau.de berichtet. Dabei handelt es sich um bauliche Veränderungen, die Vermieter nicht mehr ohne Weiteres verhindern können.

Das Gleiche gilt übrigens auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Auch hier darf die WEG ein Balkonkraftwerk nicht per se blockieren. Auf der Liste standen bisher unter anderem Maßnahmen für Einbruchschutz, Barrierefreiheit, Telekommunikation oder E-Mobilität.

Auch interessant: Lohnt sich ein Balkonkraftwerk auch im Winter? Solar-Experte klärt auf

Wie geht es weiter?

Noch handelt es sich dabei nur um einen Gesetzesentwurf, der Bundestag muss diesen noch verabschieden. Allerdings haben Vermieter und Miteigentümer auch nach dem fertigen Gesetz noch ein Mitspracherecht, in welcher Form ein Balkonkraftwerk installiert wird – generell verbieten dürfen sie es allerdings nicht.

Mehr dazu: Balkonkraftwerke – die besten Mini-Solaranlagen 2023 im Vergleich

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Damit reiht sich der Gesetzesentwurf in die Reihe politischer Maßnahmen ein, um die Energiewende voranzubringen. Die Regierung möchte den Anteil an regenerativen Energien erhöhen. Zum Jahreswechsel soll die Anmeldung von Stecker-Solaranlagen einfacher werden. Die Pflicht, den Netzbetreiber über die Installation eines Balkonkraftwerks zu informieren, entfällt dann. Auch die Eintragung im sogenannten „Marktstammdatenregister“ soll unkomplizierter ausfallen.

Themen Strom
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