13. Oktober 2021, 4:22 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Manche Heizölhändler informieren Kunden derzeit darüber, dass bei Bestellungen über Telefon oder Internet kein Widerrufsrecht besteht. Verbraucherschützer bewerten die Lage aber anders.
Entgegen der Behauptungen einiger Händler und Verkäufer besteht auch bei Bestellungen von Heizöl über das Telefon und auch das Internet im Prinzip ein Widerrufsrecht. Darauf macht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart nun aufmerksam. Worum geht es dabei genau und welche Bedingungen gelten im Fall einer Widerrufserklärung?
Händler behaupten, Widerrufsrecht für Heizöl sei gekippt worden
Derzeit erklären offenbar manche Händler, dass das Widerrufsrecht bei Bestellungen von Heizöl- oder auch Pellets keinen Bestand mehr habe. Dem sei aber nicht so, wie die VBZ jetzt erklärte. Die Händler berufen sich dabei auf gesetzliche Regelungen, in denen beispielsweise Verträge zur Lieferung von Waren, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, vom Widerruf ausgeschlossen sind.
Dazu passend: Wie fülle ich meinen Öltank möglichst günstig?
Vorsicht Falle! Stromzählernummer nicht am Telefon nennen
Trotz Vertrag Glasfaserausbau stockt? Welche Rechte Mieter und Eigentümer haben
Zum Start der Heizsaison Verbraucherschützer warnen vor Heizöl-Abzocke
Das Urteil vom Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof hat jedoch anders entschieden und ein Urteil gefällt. Er ist der Meinung, dass Heizöl trotz Preisschwankungen explizit nicht unter diese besagte Regelung fällt (Urteil vom 17.6.21, Az.: VIII ZR 249/14). Damit besteht sehr wohl ein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl über Telefon oder das Internet. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale können betroffene Kundinnen und Kunden ihre Bestellungen also problemlos rückgängig machen. Die einzige Voraussetzung hierfür ist aber, dass sich das Heizöl noch nicht in der Lieferung beziehungsweise beim Kunden zu Hause befand.