9. Juli 2022, 12:36 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Dieser Fall beschäftigt sogar Bundesbauministerin Klara Geywitz. Eine Wohnungsgenossenschaft im sächsischen Dippoldiswalde schränkt für ihre Mieter das warme Wasser ein. Geywitz nennt das rechtswidrig. Und es kommt noch mehr Kritik.
Die Warmwasser-Rationierung der Wohngenossenschaft Dippoldiswalde in Sachsen sorgt für Aufregen. Sie hatte beschlossen, warmes Wasser nur noch zu den Hauptzeiten morgens, mittags und abends zur Verfügung zu stellen und dies mit den gestiegenen Energiepreisen begründet. Kritik kommt unter anderem von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Aus ihrer Sicht dürfe eine Wohnungsgenossenschaft ihren Mietern nicht das warme Wasser abdrehen, um Energie zu sparen. „Einfach das Warmwasser zeitweise abzustellen, ist rechtswidrig“, sagte Geywitz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Kritik daran wurde unter anderem auch in der sächsischen Landespolitik laut, aber auch von anderer Seite.
Fehlendes Warmwasser ist Grund für Mietminderung
Der Deutsche Mieterbund wies darauf hin, dass fehlendes warmes Wasser ein Grund für eine Mietminderung sei. Ein Foto des Aushangs, mit dem die Wohnungsgenossenschaft über die Warmwasser-Regelung informierte, sorgte in sozialen Medien für Aufregung.
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Mieter zeigen Verständnis
Falk Kühn-Meisegeier, Vorstand der WG Dippoldiswalde, rechnet dagegen nicht mit einer Klagewelle der Mieter. „Die Leute sind schon viel weiter als die Politik in Berlin“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Wohnungsgenossenschaft habe die Mieter vorher über die neue Warmwasser-Regelung informiert und diese hätten großes Verständnis signalisiert. Und er sei froh, eine Debatte angestoßen zu haben, auch wenn man das Unternehmen nun beschimpfe.
Auch der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko, verteidigte das Vorgehen gegenüber der Funke-Mediengruppe damit, dass die Genossenschaft eine besondere Stellung habe: „Der Zweck sind Energie- und Kosteneinsparungen, die alleine den Genossenschaftsmitgliedern zugutekommen sollen und von denen die Vermieterseite selbst nichts hat.“ Allerdings sei das kein Modell für andere Wohnungsunternehmen, sagte Gedaschko, „denn ohne vorherige einvernehmliche Absprache mit den Mietern wäre so etwas unzulässig.“

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Staatliche Maßnahmen gefordert
Der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften (VSWG) sieht wegen enorm gestiegener Energiepreise den Bund in der Pflicht. „Wir brauchen jetzt schnell wirkende staatliche Maßnahmen, die unmittelbar bei den Wohnungsunternehmen und deren Mitgliedern und Mietern ankommen. Der Druck muss aus dem Kessel genommen werden“, sagte VSWG-Chefin Mirjam Philipp in Dresden. Sie forderte eine zeitlich beschränkte prozentuale Begrenzung für Heiz- und Warmwasserkosten, die sich an der Kaltmiete orientiert. So ließen sich soziale Unterschiede der Einkommenssituationen direkt berücksichtigten.
Es gehe um ganz normale Menschen mit einem Einkommen, „mit dem nicht durch Verzicht auf den zweiten oder dritten Urlaub diese Steigerung mal so eben wegkompensiert wird“, sagte Philipp. „Wir reden über familiäre Existenzen. Das muss die Politik endlich begreifen.“
„Aktuell haben die meisten sächsischen Wohnungsgenossenschaften Festpreisvereinbarungen für Erdgas mit Preisen zwischen 1,5 und 5 Cent netto pro Kilowattstunde“, so die VSWG-Chefin. „Mit Wegfall der Festpreisbindung würde der Preis auf 15 Cent netto und mehr steigen.“ Das bedeute in einigen Fällen eine Verzehnfachung der Bezugspreise für Gas. „Es gibt bereits jetzt erste Fälle – vor allem in Ostdeutschland – in denen allein die Kosten für Heizung und Warmwasser über den Nettokaltmieten liegen. Faktisch ist hier bereits eine Verdoppelung der bisherigen Mieten erfolgt.“