22. August 2024, 10:19 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Ab dem 1. September 2024 tritt in der Schweiz ein neues Verbot in Kraft. Kirschlorbeer, Sommerflieder und einige andere invasive und gebietsfremde Pflanzenarten dürfen dann nicht mehr verkauft, verschenkt oder importiert werden. Das hat der Bundesrat beschlossen. Kommt das Verbot auch in Deutschland?
Bei dem beliebten Kirschlorbeer oder auch dem Sommerflieder handelt es sich um sogenannte Neophyten. Sie sind exotische und damit gebietsfremde Pflanzen. In der Schweiz soll die Ausbreitung solcher Neophyten unterbunden und eingeschränkt werden. Unter anderem wird es ein Verbot für den Verkauf von Kirschlorbeer in der Schweiz geben. „Damit setzt der Bundesrat einen parlamentarischen Vorstoß um“, heißt es seitens der Bundeskanzlei. Doch was bedeutet das genau? Und dürfen wir in Deutschland vielleicht auch bald keinen Kirschlorbeer mehr kaufen und in den Garten pflanzen? myHOMEBOOK hat beim Bundesministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz (BUNV) nachgefragt.
Deshalb wurde das Verbot für Kirschlorbeer in der Schweiz erlassen
„Verboten wird die Abgabe bestimmter invasiver gebietsfremder Pflanzen an Dritte, so zum Beispiel der Verkauf, das Verschenken sowie die Einfuhr“, heißt es auf der Seite der Bundeskanzlei. Pflanzen, die bereits in Gärten wachsen, seien nicht betroffen. Der Grund dahinter sei, zu verhindern, dass zusätzliche invasive gebietsfremde Pflanzen in die Umwelt gelangen und sich weiter ausbreiten.
In diesem Zuge hat man in der Schweiz auch das sogenannte Umgangsverbot erweitert. Es regelt, dass verschiedene invasive gebietsfremde Pflanzen in der Umwelt grundsätzlich nicht mehr verwendet werden dürfen. „Sie dürfen beispielsweise nicht mehr auf den Markt gebracht, angepflanzt oder vermehrt werden“, schreibt die Bundeskanzlei. Neu seien auch Importkontrollen durch den Zoll.
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Werden Kirschlorbeer und Co auch bald in Deutschland verboten?
Auch in Deutschland breiten sich invasive und gebietsfremde Pflanzen aus. Was einst als kleiner Busch im Garten begonnen hat, ist stellenweise zu einem stolzen Wäldchen hinter dem Gartenzaun herangewachsen. Das Bundesministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz erklärt auf myHOMEBOOK-Anfrage, dass auf der Unionsliste aktuell 41 Pflanzen stünden, auf die EU-weite Besitz- und Vermarktungsverbote gelten würden. Darunter fänden sich viele Pflanzen, die einst als Gartenpflanzen verkauft wurden.
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„Diese Maßnahmen sind zum Schutz der biologischen Vielfalt unabdingbar, da die unabsichtliche Ausbreitung z. B. über Samenflug aus Gärten heraus anders nicht unter Kontrolle zu bringen ist“, heißt es. Bislang sei der Kirschlorbeer, der Schmetterlingsstrauch und der Blauglockenbaum nicht aufgeführt. In der Schweiz werden sie hingegen unter anderem ab dem 01. September 2024 verboten sein. Die Liste würde aber stetig erweitert.
Die genannten Arten seien vom Bundesamt für Naturschutz im Rahmen naturschutzfachlicher Invasivbewertungen als potenziell invasiv eingestuft. Sie geben aber Entwarnung: „Hieraus lassen sich aktuell keine Besitz- und Vermarktungsverbote ableiten.“ Allerdings solle bei einem Auftreten in freier Natur geprüft werden, inwieweit andere Pflanzen gefährdet sein könnten. Bei Bedarf müssten dann Beseitigungsmaßnahmen durchgeführt werden, heißt es weiter.
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Darum sind Neophyten gefährlich
In Deutschland gäbe es laut des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) viele tausend Neophyten. Einige gelten als invasiv. Das bedeutet, dass sie sich schnell ausbreiten können und aus ökologischer, ökonomischer und gesundheitlicher Sicht bedenklich sind. Aus diesem Grund muss man stellenweise gegen sie vorgehen.
„Nach einer Studie des Umweltbundesamts betrugen die volkswirtschaftlichen Belastungen von 20 untersuchten gebietsfremden Arten im Jahr 2002 in Deutschland rund 167 Millionen Euro“, schreibt der BUND. Es sei aber nicht nur eine finanzielle Frage. Invasive Pflanzen können heimische Pflanzen verdrängen, weshalb sie immer wieder in der Kritik stehen.
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Das sagt ein Gärtner aus der Schweiz zum Verbot
„Als Gärtner schlägt unser Herz natürlich für Pflanzen und für die Natur“, erklärt Sebastian Mühlemann, Gärtner der Baumschule Bauer in der Schweiz gegenüber myHOMEBOOK. „Es ist unser Beruf, uns mit den Zusammenhängen der Natur zu beschäftigen und am Zahn der Zeit zu sein. Als Beschäftigte in der grünen Branche und als Fachpersonen in der Beratung für gesunde, robuste und zeitgemäße Gärten stehen wir deshalb selbstverständlich deutlich hinter der Entscheidung des Verkaufsverbots“, erklärt Mühlemann.
Allerdings erwähnt der Gärtner auch, dass ein Verbot der Pflanze abzusehen war. Bereits im Vorfeld hätte man die Kundschaft über Alternativen informiert und gebeten, Samenstände von Bestandspflanzen zu entfernen und im Restmüll zu entsorgen.